Freitag, 3. März 2017

Gute Zeiten für Sozialbetrüger

 Betrüger dürfen nicht mehr observiert werden

 

Den städtischen Sozialdetektiven sind derzeit die Hände gebunden: 

Sie dürfen potenzielle Betrüger nicht mehr die Taten dokumentieren.

Sozialinspektoren müssen auf ein wichtiges Arbeitsinstrument verzichten. (Archivbild: David Baer)


Sozialinspektoren müssen auf ein 
wichtiges Arbeitsinstrument verzichten. 
(Quelle: Tagi)











90 Prozent der mutmasslichen Sozialbetrüger werden von den spezialisierten Inspektoren der Stadt Zürich heimlich beobachtet. Damit erreichen die Sozialdetektive eine erstaunliche «Erfolgsquote»: Drei von vier Sozialhilfebezügern, die ins Visier der Behörden gerieten, werden überführt, zum Beispiel Einkünfte zu verheimlichen.
Doch den Detektiven wird nun die wichtige Arbeitsmethode weggenommen. Die Stadt hat die Observationen gestoppt, wie die NZZ heute Freitag vermeldet. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Im letzten Oktober hatte es einer Frau recht gegeben, welche in Verdacht geraten war, ihre Unfallversicherung zu betrügen. Sie hatte sich gegen die Observierung durch einen Versicherungsdetektiv gewehrt. Laut dem Gericht fehlt die Rechtsgrundlage für diesen Eingriff in die Privatsphäre.


In der Zwischenzeit beschränken sich die Detektive auf unumstrittene Methoden wie Abklärungen bei Behörden, Nachforschungen im Ausland sowie Internetrecherchen. Im Gespräch sind laut NZZ auch wieder Hausbesuche. (pu)

KOMMENTAR:

Die Amputation der Sozialdetektive stärkt im Grunde genommen die These:
Täter werden mehr geschützt als die Opfer.
Es müsste doch möglich sein, Täter zu entlarven, ohne Persönlichketsrechte zu verletzen.

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