Donnerstag, 22. Dezember 2016

Da stimmt etwas nicht mit der Abschiebepraxis

Wie ist es möglich, dass ein Flüchtling, der nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben werden soll, danach noch einen Terroranschlag verüben kann?

Diese Frage muss gestellt werden dürfen. 
Bildergebnis für Anis amri

Anis Amri (24) wird dringend gesucht – er soll den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin begangen habenFoto: 
In Italien saß er vier Jahr lang in Haft wegen Brandstiftung und wurde trotzdem nicht abgeschoben. In den USA hatte er Einreiseverbot, bei uns galt er als „Gefährder“...

Deutschland und Europa suchen diesen Mann: Anis Amri (24) steht in Verdacht, hinter dem Anschlag von Berlin zu stecken!

Das Portemonnaie des Tunesiers wurde in dem Lastwagen gefunden, der am Montagabend in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gebrettert war. Darin fand die Polizei die Duldungspapiere von Anis Amri, der für die deutschen Behörden kein Unbekannter war.


Denn in Sicherheitskreisen wurde er als „Gefährder“ eingestuft und war sogar mehrmals observiert worden.
Wenn es sich bei dem gesuchten Tunesier tatsächlich um den Attentäter von Berlin handeln sollte, stellen sich neue Fragen.

Wie kann es sein, dass ein Asylbewerber ohne gültige Papiere monatelang unbehelligt kreuz und quer durch Deutschland reist, obwohl er als Gefährder gilt? Und wie ist es möglich, dass ein Flüchtling, der nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben werden soll, danach noch einen Terroranschlag verüben kann?“, fragt Bayerns Finanz- und Heimatminister Markus Söder (49, CSU).

► CDU-Vize Armin Laschet (55) kritisierte die Sicherheitsbehörden:
 „Die Informationen, die wir seit gestern bekommen, die können einen nur erschüttern, wie Behörden hier gearbeitet haben.“
Fakt ist: Der Fall Anis Amri zeigt exemplarisch, was in der Asyl-Politik in Deutschland und Europa krass falsch läuft.

Die Kette des Versagens

2011 kam er als Flüchtling nach Italien und wurde in einem Auffanglager auf Sizilien untergebracht, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet.

Weil Amri Sachbeschädigungen und „diverse Straftaten“ beging, kam er demnach in Palermo vier Jahre ins Gefängnis.

Er wurde wegen Gewalttaten, Brandstiftung, Körperverletzung und Diebstahls verurteilt. Mithäftlinge hätten ihn als gewalttätig beschrieben.

Im Mai 2015 wurde Amri in Abschiebehaft in die zentralitalienische Stadt Caltanissetta verlegt. Wenige Wochen später wurde er jedoch entlassen.

ABER: Wegen Problemen mit den tunesischen Behörden konnte Amri nicht ausgewiesen werden. Obwohl offenbar auch Tunesien nach ihm fahndete!

Einem Bericht des tunesischen Senders Mosaique FM zufolge wurde er in Abwesenheit wegen Raubes zu fünf Jahren Haft verurteilt. Laut „Welt“ stahl er 2010 bereits einen Lastwagen und wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

KOMMENTAR: Dass Angela Merkel keine Freude an solchen Fragen hat, ist nachvollziehbar.
Doch dürfen - ja müssen sie - gestellt und beantwortet werden.
Die Bevölkerung geht davon aus, dass die versprochene beschleuigte Abschiebung heute funktioniert.
Nun zeigt sich, das hier grosser Nachholungsbedarf besteht. 
Wenn die AfD von diesen Mängeln profitiert, darf nicht der AfD die Schuld für den Aerger der verunsichertern Bürger in die Schuhe geschoben werden. Die Ausschaffungspraxis muss  sofort überarbeitet werden.
Selbstverständlich ist die Sachlage noch nicht hundertprozentig  bewiesen. Wie heisst es in solchen Situationen: Auch wenn ziemlich sicher feststeht, dass Amri der Täter ist, gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
Wenn jedoch die Ausschaffungsprxis nicht funktioniert hat, darf  aber über diese Schwachstelle schon heute diskutiert werden.

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