Montag, 15. Februar 2016

Zum Spiel der Linkautonomen: Polizisten angreifen

Eine fragwürdige Form von "Räuber und Poli"
("Gehn wir  Polizisten angreifen" analog:
"Gehn wir Tauben vergiften im Park")

Ich zitiere 20 Min.

Vermummte greifen Polizisten an – 

3 Verletzte

Mit Steinen, Knallpetarden und Laserpointern sind vermummte Personen in der Zürcher City auf die Polizei losgegangen. Drei Polizisten wurden dabei verletzt.

storybild Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort - hier im Niederdorf.
 (Bild: Leser-Reporter/Dominic A.)
Mehrere Dutzend, teilweise vermummte, Personen hatten sich am Samstagabend am Bellevue versammelt und hatten dort Feuerwerk und Knallkörper abgelassen. Der Vorfall wurde gegen 21.20 Uhr der Einsatzzentrale der Stadtpolizei Zürich gemeldet. Daraufhin rückten mehrere Patrouillen der Stadtpolizei aus, wie diese am Sonntag mitteilte.
Zu diesem Zeitpunkt waren die teils vermummten Personen bereits auf dem Limmatquai unterwegs in Richtung Central. Dabei versprayten sie Hauswände , schlugen Scheiben ein und zündeten Zeitungen an.
An der Verzweigung Limmatquai/Rudolf-Brun-Brücke mahnte die Polizei die der linksautonomen Szene angehörenden Chaoten ab und wollte sie stoppen. Doch diese dachten nicht daran. Sie bewarfen die Polizisten massiv mit Steinen, Knallkörpern und Handlichtfakeln und blendeten sie mit Laserpointern geblendet.
 
Verletzungen am Gehör

 Drei Polizisten, die mit Knallkörper beworfen wurden, zogen sich Verletzungen am Gehör zu und mussten zur Überprüfung ins Spital.


KOMMENTAR: Die Linksautonomen begründen ihre Gewalt mit dem unverhältnismässigem Auftreten der Polizei.
Die Polizei kann es selten recht machen. Das zeigt sich jeweils am 1. Mai:
Lässt sie die Randalierer gewähren, solange sie "nur" Sachen beschädigen, folgt der Aufschrei der Ladenbesitzer. Für sie hat die Polizei Leib und GUT zu beschützen.
Reagieren die Ordnungshüter rasch und greifen sofort ein, sind sie der Auslöser der nachträglichen Gewalt. Es heisst dann, sie hätten die Randalierer provoziert. Uebrigens:
Es besteht im Grunde genommen ein Vermummungsverbot. Das müsste als Erstes konsequent geahndet werden. 
Wenn sich Gewalttäter anonymisieren können und die Vermummung geduldet wird, ist eine Strafverfolgung selten möglich - trotz Kameras.

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