Sonntag, 27. Dezember 2015

Heikle Frage...

Ein Nazi darf zwar sein volksverhetzende Tatoo am Körper nicht mehr öffentlich zeigen.

Das Bild wird jedoch im Internet 1000 fach gezeigt.

Wo bleibt da die Logik?

Muss der Neonazi das Nazi-Arschgeweih jetzt weglasern lassen? (Quelle BILD-online)

Die klare Antwort: Nein. Der 27-Jährige muss sich weder das KZ-Tattoo entfernen lassen, noch muss er die Öffentlichkeit meiden. Aber: Das Tattoo darf nicht in der Öffentlichkeit zu sehen sein – bedeutet: Er muss es abdecken. Auch im Schwimmbad. Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin: „Dann zieht er halt ein T-Shirt drüber oder bindet sich ein Handtuch drum, dass man es nicht sehen kann.“





  NPD-Politiker Marcel Zech wegen KZ-Tattoo angeklagt
Die Tätowierung zeigt die Zug-Rampe eines NS-Konzentrationslagers

Foto: Privat
Auch wir haben das Bild zur Veranschaulichung  soeben auch ins Netz gestellt. 
WESHALB IST EIGENTLICH DIE PUBLIKATION DES TATOOS IN DEN MEDIEN NICHT AUCH VERBOTEN?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen