Samstag, 26. September 2015

Wer hoch oben ist, kann tief fallen




Joseph Blatter.


(Quelle NZZ)
Da die Behörden gegen ihn ermitteln, muss Blatter sofort abtreten. Sollte sich der Verdacht erhärten, reisst der Präsident auch seinen potenziellen Nachfolger Platini mit in die Tiefe.
BLICK titelt:
Jetzt wirds ganz bitter für Blatter: Lebensabend hinter Gittern?
Tagi:

Das erwartete Beben

Sepp Blatter zahlt einen hohen Preis für
sein Wirken bei der Fifa. 
Er kann nicht einmal auf Mitleid hoffen. Mehr...
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Ich zitiere Tagi-online:

Ex-Starjurist Franz A. Zölch steht wegen Betrugs vor Gericht

Er hat Freunde um kurzfristige Überbrückungskredite gebeten, das Geld aber nicht zurückbezahlt. Nun wird Zölch für 4 Millionen Franken betrieben.

Da war die Welt noch in Ordnung: Franz A. Zölch mit seiner damaligen Gattin Elisabeth 2003 an einer Gala in Bern. Foto: RDB
Da war die Welt noch in Ordnung: Franz A. Zölch
 mit seiner damaligen Gattin Elisabeth 2003 
an einer Gala in Bern. Foto: RDB
Die Fallhöhe ist beträchtlich: Franz A. Zölch war einmal ein angesehener Jurist, Hochschuldozent, Brigadier und Präsident der Eishockey-Nationalliga. Er verkehrte als einstiger Gatte der einstigen Berner Regierungs­rätin Elisabeth Zölch in höchsten Kreisen. Und jetzt? Nun hält ihn die Berner Oberländer Staatsanwaltschaft für einen Betrüger. Er habe seine Bekanntheit und das Vertrauen in ihn ausgenutzt.
Konkret geht es um den Fall einer Grindelwaldner Hotelière. Zölch hatte ihr erzählt, ein Klient aus dem Ausland schulde ihm einen Millionenbetrag und habe das Geld auf eine Bank in Genf überwiesen. Nun brauche er dringend 20'000 Franken, damit er das Geld bei der Bank herauslösen könne. Die Grindelwaldnerin gewährte ihm das Darlehen – rückzahlbar innert einer Woche.
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«Herr Zölch kann gut reden und die Leute für sich einnehmen.»Hotelière aus Grindelwald
Das war vor fünf Jahren; doch die Frau hat das Geld bis heute nicht zurückerhalten. «Herr Zölch kann gut reden und die Leute für sich einnehmen», sagt sie. Er habe ihr viele E-Mails geschickt, wonach er das Geld bald überweise. Aber den Worten folgten keine Taten.

Dafür soll der 66-Jährige nun büssen. Staatsanwalt Matthias Wiedmer hat ihn per Strafbefehl «wegen Betrugs schuldig erklärt». Er brummte ihm eine bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken auf sowie eine Busse von 2000 Franken. Bezahlt Zölch die Busse nicht, soll er «ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen» belegt werden.
Dies will der einstige Starjurist aber nicht akzeptieren. Er ficht den Strafbefehl an, womit es am nächsten Donnerstag zu einer Verhandlung vor dem Regionalgericht in Thun kommt. Man darf auf den Ausgang gespannt sein. Andere Staatsanwälte haben nämlich ähnliche Verfahren gegen Zölch eingestellt. Sie berufen sich auf die hohen Anforderungen, die in der Schweiz an eine Verurteilung wegen Betrugs gebunden sind. Laut Wiedmer hat Zölch im Fall der Hotelière aber ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt und damit arglistig gehandelt.

Opfer liessen sich blenden

Auch andere Freunde, Schulkollegen und Geschäftspartner, haben Zölch «Darlehen» gewährt. Einige haben sich zur Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) zusammengeschlossen. Sie wollen den 66-Jährigen dazu bringen, «endlich von seinen betrügerisch erscheinenden Methoden Abstand zu nehmen, damit die Liste der Geschädigten nicht noch länger wird», wie sie auf ihrer Internetsite schreiben.
Der Interessengemeinschaft liegt ein Betreibungsregisterauszug von Anfang dieses Jahres vor. Damals waren 154 Betreibungen und 147 Verlustscheine im Gesamtumfang von über 4,3 Millionen Franken ausstehend. Betroffen sind unter anderem die Post, die Billag sowie die Steuerverwaltungen des Bundes und des Kantons Bern. Etliche der höchsten Beträge betreffen aber Darlehen von Freunden.
So borgte etwa ein ehemaliger Gymikollege und Direktor eines Bundesamts Zölch über 200'000 Franken. Eine weitere ehemals gute Freundin wurde um 150'000 Franken erleichtert. Sie verlor fast ihr gesamtes Vermögen und kann nun ihre Zähne nicht so behandeln lassen, wie sie müsste. Zölch hatte ihr gesagt, in drei Wochen habe sie das Geld wieder. Vier Jahre später ist noch nichts eingetroffen.
«Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass mich Franz anlügen könnte», sagt die Frau. «Er war liebenswürdig, äusserst charmant und wirkte blendend.» Nun hofft die Geblendete, dass sie eines Tages vielleicht doch noch zu ihrem Geld kommt. Noch heute versichere ihr Zölch immer wieder, dass er seine Schulden begleichen werde. Darauf habe sie ihm gesagt: «Franz, du musst nicht reden, du musst jetzt einfach zahlen.»
Das wünschen sich auch die anderen Geprellten. Etliche haben Zölch aber gar nicht erst betrieben, weil sie sich davon wenig versprechen. Sie glauben offenbar nicht daran, dass bei ihm noch etwas zu holen ist.
«Es ging unanständig lange, aber ich habe niemanden angelogen.»Franz A. Zölch
Der 66-Jährige arbeitet heute im Auftragsverhältnis für einen Thuner Verlag und sagt: «Ich möchte das Geld zurückzahlen und die Leute zufriedenstellen. Es ging unanständig lange, aber ich habe niemanden angelogen. Und ich habe noch Anwartschaften offen.» Welcher Art diese Anrechte sein sollen, will Zölch nicht sagen. Er brauche Geld, um sie realisieren zu können. Das kommt den Betroffenen bekannt vor. Etliche borgten ihm nach einer solchen Erklärung Geld.
Glaubt man Zölch, stand die Lösung seiner Schuldenprobleme schon oft kurz bevor. 2011 versicherte er dem «Beobachter», die Gläubiger würden «in den nächsten Tagen bezahlt». Für die IGZG ist dies eine «Farce und Teil seiner Taktik». Als Jurist wisse Zölch, wie er sich verhalten müsse, um Darlehen und Dienstleistungen beziehen zu können, ohne strafrechtlich belangt zu werden.
Ob die Taktik auch im Fall der Grindelwaldnerin aufgeht? Zölchs Anwalt Roger Lerf argumentiert, es fehle an Arglist und einem Lügengebäude. Folglich dürfe man seinen Mandanten nicht wegen Betrugs verurteilen. Möglicherweise ziehe Zölch die Einsprache gegen den Strafbefehl aber noch zurück. Nicht aus Einsicht, sondern weil er das Verfahren gesundheitlich nicht prästiere, sagt Lerf. Dies sei bist zum Gerichtstermin selbst möglich. Zieht Zölch zurück, ist er ein rechtskräftig verurteilter Betrüger. (Tages-Anzeiger)
(Erstellt: 18.09.2015, 23:42 Uhr)
 

Schweiz schont Trickser

Die Gefahr einer Verurteilung als Betrüger ist hierzulande gering – anders als in Deutschland und Österreich. Das zieht Trickser an.
Unter Betrug verstehen der Volksmund und die Justiz nicht dasselbe. Für Nichtjuristen ist es Betrug, wenn man jemanden absichtlich täuscht und ihn um sein Geld prellt. Nicht aber für Schweizer Gerichte. Für sie muss ein Betrüger «arglistig» getäuscht haben, indem er mit einem «Lügengebäude» das Opfer überlistete. Hätte dieses die Absicht erkennen können, geht der Täter straffrei aus.

Für Naive und Gutgläubige ist das bitter. Statt sie zu schützen, schützt die Schweizer Justiz lieber die Täter. Strafanzeigen wegen Betrugs werden von Staatsanwälten gerne mit Verweis auf fehlende Arglist vom Tisch gewischt. Das freut die Trickser – auch solche aus dem Ausland. Sie kommen gerne in die Schweiz, weil sie hier ihr Werk einfacher verrichten können als etwa in Deutschland oder Österreich. Dort reicht nämlich eine Täuschung, um verurteilt zu werden. Eine besondere Arglist muss der Staatsanwalt nicht nachweisen.

Warum aber macht es die Schweiz den Tricksern derart einfach? Marc Jean-Richard ist dieser Frage für einen Festschriftbeitrag nachgegangen. Was er entdeckte, hat den Abteilungsleiter für Wirtschaftsdelikte bei der Zürcher Staatsanwaltschaft überrascht: «Der ursprüngliche Gesetzgeber wollte mit dem Wörtchen ‹arglistig› im Betrugsartikel lediglich das klare Täuschungsbewusstsein betonen.» Alles Weitere beruhe auf der Gerichtspraxis. «Das Bundesgericht entwickelte in den 40er-Jahren die berühmte Arglistformel – und zwar gegen den Widerstand der Rechtslehre», so Jean-Richard. In den 90er-Jahren habe es dann die Arglisthürde durch eine stärkere Betonung der Opfermitverantwortung noch erhöht und vor allem mit erheblichen Unsicherheiten belastet.

SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch wollte dies vor drei Jahren korrigieren. Das Erfordernis der Arglist sei einzuschränken oder abzuschaffen, verlangte er. Doch der Nationalrat schmetterte den Vorstoss mit 45 gegen 134 Stimmen ab. Die heutige Praxis habe sich bewährt, und es bestehe kein Handlungsbedarf, argumentierte SVP-Nationalrat Primin Schwander. «Wir dürfen dem Einzelnen die Eigenverantwortung nicht einfach so wegnehmen.»

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