Parteinamen gratis kolportiert
08.01.2015
Die
CVP stellte in der Region Frauenfeld über die Festtage ein Dutzend
Plakate am Strassenrand auf, auf denen sie frohe Weihnachten und ein
gutes neues Jahr wünscht. "Das ist nicht Wahlkampf, sondern ein nett
gemeinter Gruss an die Bevölkerung", sagt Stefan
Geiges, Bezirkspräsident der CVP Frauenfeld. Eine ähnliche Aktion
startete auch die Junge SVP. Was aber ist die Absicht? Wünschten SVP und
CVP einfach nur ein gutes Jahr oder handelt es sich um polititsche
Werbung? Gelte Letzteres, hätte dies rechtliche Konsequenzen. Denn
politische Werbung unterliegt kantonalen Bestimmungen. Das
heisst: Kampagnen sind erst sechs Wochen vor der Wahl erlaubt.
CVP und SVP wurden von den anderen Parteien angehalten, die
Aktion sofort rückgängig zu machen und die Plakate abräumen. Ein
gewisses Verständnis für Jungparteien ist da, wenn sie versuchen Grenzen
auszuloten. Doch diese Aktionen gehen zu weit. Sie sind nichts anderes
als Parteipolitik und fallen somit unter die kantonalen Richtlinien. Die
Juso schossen Giftpfeile gegen die Junge SVP: Sonst poche die SVP immer
auf Recht und Ordnung, nun umgehe die Partei bewusst und äusserst
spitzfindig geltendes Recht.
Ob die Plakate abgeräumt werden müssen, wird in den Gemeinden
entschieden. Bei der SVP fehlt das Parteilogo und die Macher stellen
sich auf den Standpunkt, man dürfe doch der Bevölkerung alles Gute
wünschen.
Meiner Meinung nach ist der PR-Gag so oder so gelungen. Die
spitzfindige Aktion wurde von den Medien aufgenommen und es kommt somit
zu einem Multiplikationseffekt. Werber sind glücklich, wenn die Werbung
auffällt - wenn von ihr gesprochen wird - wenn die Medien die
Parteinamen gratis kolportieren. Angenommen, die Plakate müssten
abgeräumt werden; das Ziel der "Schlaumeier" ist jedenfalls
erreicht: CVP und Junge SVP konnten ihr Branding markieren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen