Donnerstag, 8. Januar 2015

Coup gelungen


Parteinamen gratis kolportiert

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Marcus Knill
Die CVP stellte in der Region Frauenfeld über die Festtage ein Dutzend Plakate am Strassenrand auf, auf denen sie frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht. "Das ist nicht Wahlkampf, sondern ein nett gemeinter Gruss an die Bevölkerung", sagt Stefan Geiges, Bezirkspräsident der CVP Frauenfeld. Eine ähnliche Aktion startete auch die Junge SVP. Was aber ist die Absicht? Wünschten SVP und CVP einfach nur ein gutes Jahr oder handelt es sich um polititsche Werbung? Gelte Letzteres, hätte dies rechtliche Konsequenzen. Denn politische Werbung unterliegt kantonalen Bestimmungen. Das heisst: Kampagnen sind erst sechs Wochen vor der Wahl erlaubt.

CVP und SVP wurden von den anderen Parteien angehalten, die Aktion sofort rückgängig zu machen und die Plakate abräumen. Ein gewisses Verständnis für Jungparteien ist da, wenn sie versuchen Grenzen auszuloten. Doch diese Aktionen gehen zu weit. Sie sind nichts anderes als Parteipolitik und fallen somit unter die kantonalen Richtlinien. Die Juso schossen Giftpfeile gegen die Junge SVP: Sonst poche die SVP immer auf Recht und Ordnung, nun umgehe die Partei bewusst und äusserst spitzfindig geltendes Recht. 
 
Ob die Plakate abgeräumt werden müssen, wird in den Gemeinden entschieden. Bei der SVP fehlt das Parteilogo und die Macher stellen sich auf den Standpunkt, man dürfe doch der Bevölkerung alles Gute wünschen. 
 
Meiner Meinung nach ist der PR-Gag so oder so gelungen. Die spitzfindige Aktion wurde von den Medien aufgenommen und es kommt somit zu einem Multiplikationseffekt. Werber sind glücklich, wenn die Werbung auffällt - wenn von ihr gesprochen wird - wenn die Medien die Parteinamen gratis kolportieren. Angenommen, die Plakate müssten abgeräumt werden; das Ziel der "Schlaumeier" ist jedenfalls erreicht: CVP und Junge SVP konnten ihr Branding markieren.
 


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