Ich zitiere Blick (Aber auch 20 Min und Tagi berichteten über den jüngsten SDA Beitrag:
Der Grossteil der Geschichte über die Reise von Müllers
Berner Chat-Freundin nach Baden und den Einsatz der Aargauer Polizei ist zwar
inzwischen bekannt.
Dennoch finden sich in der offiziellen Regierungsantwort auf einen SVP-Vorstoss einige pikante Details.
Es war nicht nur Geri Müller, der glaubte, seine Chat-Freundin könne sich etwas antun, sondern auch umgekehrt. Frau Z. habe mehrfach die Befürchtung geäussert, dass sich Herr Müller etwas antun könnte, sollten die intimen Inhalte über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen, heisst es in der Regierungsantwort.
Diese Aussage der Chat-Freundin löst dann ihrerseits einen weiteren Polizeieinsatz aus. Die Kantonspolizei habe deshalb versucht, mit Geri Müller Kontakt aufzunehmen. Zudem habe die Polizei auch abklären wollen, ob Müller einen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin erreichen wolle.
Erst am folgenden Tag, bei einer Besprechung von Müller mit der Kantonspolizei in einer anderen Sache, habe man den Badener Stadtammann auf die Ereignisse der vorangegangenen Nacht ansprechen können.
Dabei habe geklärt werden können, dass Müller wohlauf war, offensichtlich keine Suizidabsichten hegte und zum damaligen Zeitpunkt auch keinen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin einreichen wollte. Doch Müller entschied dann im Verlaufe des Tages anders und reichte bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige gegen seine Chat-Freundin ein.
Die Regierung beteuert in ihrer Antwort auf entsprechende Fragen mehrfach, dass die Kantonspolizei bei ihren Einsätzen in jener Nacht im Rahmen des rechtlichen Rahmens gehandelt habe. Die Polizei habe weder das Mobiltelefon der Chat-Freundin noch dasjenige von Geri Müller kontrolliert, um die Relevanz der Gefährdungsmeldung abzuklären, schreibt die Regierung.
Die Chat-Freundin habe jedoch in jener Nacht in Baden, auf dem Weg vom Anhalteort zum Posten der Kantonspolizei, und im Verlaufe der Befragungen unaufgefordert den beteiligten Polizisten Inhalte ihres Mobiltelefons präsentiert. (SDA)
Kommentar:
Experten waren sich einig, dass bei diesem Fall, bei dieser medienträchtigen Geschichte - bei der Strafanzeigen eingereicht worden waren und die Polizei mit involiert worden war, nicht so schnell Gras über die Geschichte wachsen wird, so wie dies Geri Müller gerne gesehen hätte.
Nach dem Medienwirbel wurde Geri Müller von einigen Journalisten nach dem ersten Wirbel als eindeutiges Medienopfer hingestellt.
Nachdem nun weitere Fakten und Details auf dem Tisch liegen
wird allmählich klar, dass für den sympathischen Politiker – nur durch sein fahrlässiges Handeln - die Geschichte immer wieder aufgefrischt werden kann und Geri Müllers Image vor allem durch sein fragwürdiges Verhalten langfristig d.h. nachhaltig angeschlagen bleiben wird.
Durch ständiges Aktualisieren ankert bekanntlich das Fehlverhalten im Langzeitgedächtnis der Oeffentlichkeit und damit auch im Kopf der Wahlberechtigten in Baden.
Uebrigens haben die Medien eine Informationspflicht, vor allem, wenn neue relevante Fakten auftauchen. Die Journalisten durften die Sache nicht einfach totschweigen, nur weil das Auffrischen der Geschichte, dem Image Müllers schaden könnte.
Quelle: 20 Min:
Dennoch finden sich in der offiziellen Regierungsantwort auf einen SVP-Vorstoss einige pikante Details.
Es war nicht nur Geri Müller, der glaubte, seine Chat-Freundin könne sich etwas antun, sondern auch umgekehrt. Frau Z. habe mehrfach die Befürchtung geäussert, dass sich Herr Müller etwas antun könnte, sollten die intimen Inhalte über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen, heisst es in der Regierungsantwort.
Diese Aussage der Chat-Freundin löst dann ihrerseits einen weiteren Polizeieinsatz aus. Die Kantonspolizei habe deshalb versucht, mit Geri Müller Kontakt aufzunehmen. Zudem habe die Polizei auch abklären wollen, ob Müller einen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin erreichen wolle.
Müller unauffindbar
Doch Geri Müller blieb in dieser Nacht unauffindbar. Trotz mehrmaligen Versuchen, ihn telefonisch zu erreichen, sowie einer Kontrolle am Wohnort, konnte er im Verlaufe der Nacht nicht kontaktiert werden, heisst es in der Interpellationsantwort.Erst am folgenden Tag, bei einer Besprechung von Müller mit der Kantonspolizei in einer anderen Sache, habe man den Badener Stadtammann auf die Ereignisse der vorangegangenen Nacht ansprechen können.
Dabei habe geklärt werden können, dass Müller wohlauf war, offensichtlich keine Suizidabsichten hegte und zum damaligen Zeitpunkt auch keinen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin einreichen wollte. Doch Müller entschied dann im Verlaufe des Tages anders und reichte bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige gegen seine Chat-Freundin ein.
Die Regierung beteuert in ihrer Antwort auf entsprechende Fragen mehrfach, dass die Kantonspolizei bei ihren Einsätzen in jener Nacht im Rahmen des rechtlichen Rahmens gehandelt habe. Die Polizei habe weder das Mobiltelefon der Chat-Freundin noch dasjenige von Geri Müller kontrolliert, um die Relevanz der Gefährdungsmeldung abzuklären, schreibt die Regierung.
Die Chat-Freundin habe jedoch in jener Nacht in Baden, auf dem Weg vom Anhalteort zum Posten der Kantonspolizei, und im Verlaufe der Befragungen unaufgefordert den beteiligten Polizisten Inhalte ihres Mobiltelefons präsentiert. (SDA)
Kommentar:
Experten waren sich einig, dass bei diesem Fall, bei dieser medienträchtigen Geschichte - bei der Strafanzeigen eingereicht worden waren und die Polizei mit involiert worden war, nicht so schnell Gras über die Geschichte wachsen wird, so wie dies Geri Müller gerne gesehen hätte.
Nach dem Medienwirbel wurde Geri Müller von einigen Journalisten nach dem ersten Wirbel als eindeutiges Medienopfer hingestellt.
Nachdem nun weitere Fakten und Details auf dem Tisch liegen
wird allmählich klar, dass für den sympathischen Politiker – nur durch sein fahrlässiges Handeln - die Geschichte immer wieder aufgefrischt werden kann und Geri Müllers Image vor allem durch sein fragwürdiges Verhalten langfristig d.h. nachhaltig angeschlagen bleiben wird.
Durch ständiges Aktualisieren ankert bekanntlich das Fehlverhalten im Langzeitgedächtnis der Oeffentlichkeit und damit auch im Kopf der Wahlberechtigten in Baden.
Uebrigens haben die Medien eine Informationspflicht, vor allem, wenn neue relevante Fakten auftauchen. Die Journalisten durften die Sache nicht einfach totschweigen, nur weil das Auffrischen der Geschichte, dem Image Müllers schaden könnte.
Quelle: 20 Min:
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