Rheinfall.com ist auch Anwalt der Naturdenkmales Rheinfall
Es darf nicht mehr zusätzlich angetastet werden:
Schon das Kraftwerk auf der Schaffhauser Seite beeinträchtigt seit Jahrzehnten den Wasserfall auf der linken Seite (Irreversibler Schaden 1).
Auch das Kraftwerk in Rheinau beeinflusste das Strömungsbild im Rheinfallbecken enorm (Irreversibler Schaden 2).
Durch den Ausstieg aus der Atomenergie sind wir nicht berechtigt, das einmalige Naturdenkmal fahrlässig zu zerstören d.h. ein weiteres Kraftwerk am Rheinfall zu planen.
Deshalb "Hände weg vom Rheinfall"
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