Nicht nur in der Schweiz ist die Masseneinwanderung ein Thema. In der Schweiz hatte die SVP
mit ihrem Slogan "KRIMINELLE AUSSCHAFFEN" Erfolg.
Nun werden auch in Deutschland Stimmen laut, die vor Sozialbetrügern warnen. Die Forderungen "Wer bettelt fliegt" Oder: "Wer betrügt, fliegt" kommt nicht bei allen Parteien gut an.
Ich zitiere:
Die CSU will Bedingungen für Migranten aus armen EU-Ländern erschweren. Was fordert sie genau?
Anlässlich der bayerischen Kommunalwahlen 2014 wollen die CSU-Bundestagsabgeordneten auf ihrer Neujahrsklausur kommende Woche ein Papier zur Situation der Städte und Gemeinden beschließen. Darin heißt es: "Der fortgesetzte Missbrauch der europäischen Freizügigkeit durch Armutszuwanderung gefährdet nicht nur die Akzeptanz der Freizügigkeit bei den Bürgern, sondern bringt auch Kommunen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit." Das zielt klar auf das Inkrafttreten der vollen Freizügigkeit von Rumänen und Bulgaren zum 1. Januar.
In ihrem Papier betont die CSU, dass sie "Sozialmissbrauch verhindern" will, zum Beispiel sollen EU-Ausländern Sozialleistungen für die ersten drei Monate des Aufenthaltes in Deutschland verwehrt werden. Es soll außerdem Wiedereinreisesperren geben, wenn ein EU-Ausländer hierzulande beim Sozialleistungsbetrug ertappt wurde.
"Wer betrügt, der fliegt",
so lautet der Satz, der in den vergangenen Tagen in der großen Koalition für Streit sorgte.
CSU-Chef Horst Seehofer sagt, die Forderungen stehen so im Koalitionsvertrag. Ist das so?
Seehofer hat recht. Zwar versichern Union und SPD im Koalitionsvertrag, dass die Regierung die "Willkommens- und Anerkennungskultur" in Deutschland stärken will, und dass die große Koalition gegen "jede Form der Diskriminierung" von Einwanderern wendet.
Doch es gibt auch einen Passus zur Armutswanderung innerhalb der EU. Darin heißt es unter anderem, um die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU zu erhalten, werde die große Koalition "der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU- Bürger entgegenwirken." Das klingt fast so wie in dem Papier der CSU. Auch ist im Koalitionsvertrag von einer Verringerung der "Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme" die Rede ebenso wie von der "Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren."
Außerdem findet sich im Koalitionsvertrag die CSU-Forderung nach einem Aussetzen von Sozialleistungen für EU-Ausländer. Sie ist nur verschwurbelter ausgedrückt: Die Rede ist davon, dass Union und SPD "Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitssuchende präzisieren" wollen.
Warum ärgert sich die SPD dann so?
Glaubt man den Sozialdemokraten, so war der Passus zur EU-Zuwanderung eine vehemente Forderung der CSU in den Koalitionsverhandlungen. In der Unterarbeitsgruppe Integration habe man fast einen ganzen Tag darüber verhandelt – und sich am Ende auf Kompromissformulierungen geeinigt. So habe die SPD beispielsweise den Satz "Wer betrügt, der fliegt" im Koalitionsvertrag gerade noch verhindern können.
Die Sozialdemokraten sagen, dass sie mit den Kompromissformeln leben können, weil Sozialmissbrauch schon heute im EU-Recht geahndet werden könne. Die Tonalität, mit der die CSU die Diskussion seit Tagen führe und damit zum Beginn der vollen Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren Ängste schüre und Vorurteile bekräftige, sei jedoch inakzeptabel.
Mancher SPDler glaubt inzwischen, von der CSU ausgenutzt worden zu sein. Offensichtlich hätten die Bayern ihr schlagzeilenträchtiges Einwanderungspapier bereits im Sinne gehabt, als sie im November über die große Koalition verhandelten und sich bei den Forderungen zur Armutswanderung durchsetzte. Die Sozialdemokraten trösten sich jetzt damit, dass keines der Ministerien, die für Einwanderung und Sozialleistungen zuständig sind, von der CSU geleitet wird
.
Welche Sozialleistungen stehen EU-Ausländern überhaupt zu?
EU-Bürger, die volle Freizügigkeit genießen, haben ein grundsätzliches Recht auf Gleichbehandlung mit Einheimischen. Es ist aber umstritten, ob sie in dem Land, in dem sie leben, vollen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Laut EU-Recht haben nur arbeitende EU-Bürger ein Recht auf Sozialleistungen in einem anderen Land. Die deutschen Sozialgerichte haben dazu aber in letzter Zeit sehr unterschiedlich geurteilt.
Fakt ist: Arbeitslosengeld I steht hierzulande EU-Bürgern wie Deutschen zu, die mindestens ein Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis tätig waren. Auf Hartz IV – also die Grundsicherung für Arbeitssuchende – haben EU-Ausländer in Deutschland allerdings nicht automatisch Anspruch. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ist ein Bezug von Hartz IV sogar ausgeschlossen.
In Paragraph 7 des Sozialgesetzbuches II heißt es, dass EU-Bürger keine Leistung bekommen, wenn sie sich "ausschließlich aus dem Zweck der Arbeitssuche" in Deutschland aufhalten. Diese Regelung und deren juristische Auslegung sind umstritten. Im Dezember legte das Bundessozialgericht die Klage einer Schwedin dem Europäischen Gerichtshof vor. Eine Entscheidung steht noch aus. Wer länger als sechs Monate in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt war und unverschuldet seinen Job verliert, hat in der Regel Anspruch auf Hartz IV. Selbstständige EU-Ausländer haben ab dem ersten Tag grundsätzlich Anspruch auf Hartz-IV-Aufstocker-Leistungen.
Kindergeld steht jedem EU-Ausländer zu. Auch dann, wenn die Kinder nicht in Deutschland leben. Immer wieder wird berichtet, dass arme und kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland sich so in Deutschland finanzieren. Darauf zielt die CSU wohl, wenn sie pauschal fordert, den Bezug von Sozialleistungen für EU-Ausländer in den ersten drei Monaten einzuschränken.
Aus BILD:
Kommentar: Ich gehe davon aus, dass die Forderung nach Ausschaffung von Kriminellen, Sozialbetrügern und Bettlern beim Stimmvolk besser ankommt als es viele Politiker wahr haben wollen. Seehofer und Co. sind sich dessen bewusst. Deshalb halten sie mit der Forderung nach Ausschaffung nicht zurück.
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