Die Anstellung einer illegalen Asylantin ist für das SVP Politikerpaar mehr als nur eine peinliche Situation.
Nachdem die Geschichte heute in den Medien (selbst in Deutschland) gross aufgemacht wurde, interessierte es mich zu sehen, wie die Beschuldigten öffentlich reagieren.
Ich weiss nicht. ob sie beraten worden sind. Jedenfalls haben sie vorerst das einzig Richtige gemacht:
Sie haben den Fehler eingestanden.
Meist ist nach der ent-SCHULD- igung der Druck weg, weil die Täter die Schuld auf sich genommen haben.
Ich zitiere Tagi:
Die Fehrs entschuldigen sich
Wie die Putzfau legal arbeitet
Wer seine Putzfrau anstellt, ohne Sozialversicherungs-Beiträge zu bezahlen, muss mit harten Strafen rechnen, wie Andreas Dummermuth, Sprecher der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen erklärt: «Bestraft wird immer der Arbeitgeber, mit einer Busse von bis zu 180 Tagessätzen. Auch ein Eintrag ins Strafregister ist die Folge. Die Putzfrau wird nicht bestraft.»Auch bei Putzfrauen, die nur einmalig, zum Beispiel beim Grossputzen im Zusammenhang mit einem Umzug, eingestellt werden, sind Sozialversicherungsbeiträge fällig. «Bei Hausdienstarbeiten gibt es keinen Freibetrag.»
Zudem muss eine Betriebsunfallversicherung für die Putzfrau abgschlossen werden. Ist sie Ausländerin wird zudem eine Quellensteuer fällig, die vom Lohn abgezogen werden kann.
Die Putzfrau muss also bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons (SVA) gemeldet werden. Das Amt erklärt in sechs einfachen Schritten auf seiner Homepage, wie man eine Hausangestellte legal beschäftigt.
Ebenfalls Hilfe beim legalen Anstellen einer Putzfrau bietet quitt.ch.
«Unser Irrtum bestand darin, dass wir der Meinung waren, damit weit unter der Limite für eine AHV-Abrechnungspflicht zu sein, wie dies bis vor einiger Zeit der Fall war», schreiben Hans und Ursula Fehr in der Mitteilung. Nun hätten sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass schon geringste Beträge abzurechnen seien. «Wir bedauern unseren Irrtum, entschuldigen uns dafür und werden allfällige ausstehende Zahlungen selbstverständlich begleichen», schreibt das Ehepaar.
Die Frau, deren Familie schon seit längerem in Eglisau lebe und deren Mann Vollzeit arbeite, sei sehr tüchtig. Mit der Familie habe sich ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt.
Arbeitsbewilligung fehlt
Zur Tatsache, dass es sich bei der Frau um eine Asylsuchende handelt, die über keine Arbeitsbewilligung verfügt, äussern sich die Fehrs in der Mitteilung nicht. Asylsuchende dürfen im Kanton Zürich nur in bestimmten Branchen arbeiten, zum Beispiel in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder in Heimen. Dafür benötigen sie auf jeden Fall eine Arbeitsbewilligung.
Die Polizei ermittelt gegen die Frau und hat in den letzten Wochen mindestens zwei Personen wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Ausländergesetz einvernommen, wie die «NZZ am Sonntag» gestern schrieb. Weitere Einvernahmen seien geplant. Gegen Hans und Ursula Fehr sei bei der Polizei keine Anzeige eingegangen.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Kommentar: Da es genügend Gegenspieler gibt beim Hardliner Fehr und seine Frau, wird die Chose nach der Entschuldigung nicht so schnell ad acta gelegt werden. Die heisse Geschichte wird wohl noch länger ausgekostet-nicht nur aus Schadenfreude. Falls der Medienwirbel nicht abflacht, könnte die Sache noch politische Folgen haben für die beiden prominenten SVP Politiker. Für mich ist unbegreiflich, dass Fehrs so ein plumper Lapsus unterlaufen konnte. Ich der Regel macht nur Gier nach Geld so blind.
Ob Fehrs Begründung geglaubt wird?
Ich zitiere 20 Min: