Sonntag, 17. November 2013

Medien und die Universität Zürich

Medien als neutrale Berichterstatter oder als Anwälte von Politikern?

Wer die Berichterstattung im Fall Mörgeli rückblickend mitverfolgt, stellt eindeutig fest: Es gibt Medien, die färben die Informationen d.h. sie bezogen vorschnell Position für oder gegen Mörgeli. Das Hauptproblem liegt darin, dass in vielen Betirägen zu wenig sauber getrennt wurde zwischen Kommentar und Information.
Die Unzulänglichkeiten hinsichtlich Kommunikation vor während und nach der Entlassung von Christoph Mörgelis müsste einmal nachträglich von einem Kommunikationswissenschafter sauber analysiert werden. Bereits heute bestätigt sich, dass es für deinen Journalisten eine Kunst ist, vorurteilsfrei zu informieren. Nach meinem Dafürhalten gab es bei dieser Geschichte zu viele gefärbte Berichte.



Strafverfahren gegen Kathy Riklin im Fall Mörgeli

In Bern hat die Staatsanwaltschaft gegen Nationalrätin Kathy Riklin ein Strafverfahren eröffnet. Sie steht unter dem Verdacht, Uni-Interna ausgeplaudert zu haben, die Christoph Mörgeli betreffen.
Bestreitet die Vorwürfe: Kathy Riklin (CVP, ZH) im Nationalratssaal. (3. Oktober 2005)
Bestreitet die Vorwürfe: Kathy Riklin (CVP, ZH) im Nationalratssaal. (3. Oktober 2005)
Bild: Keystone
In der Affäre um den entlassenen Titularprofessor und SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli hat die Berner Staatsanwaltschaft eine förmliche Strafuntersuchung gegen CVP-Nationalrätin Kathy Riklin eingeleitet. «Es geht dabei um den Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung sowie der üblen Nachrede», sagte ein Sprecher der Berner Generalstaatsanwaltschaft der «NZZ am Sonntag».
Mörgeli hatte Riklin angezeigt, weil diese in der Wandelhalle des Nationalrats Interna aus dem Universitätsrat zu den umstrittenen Dissertationen am Medizinhistorischen Institut verbreitet haben soll. Riklin bestreitet die Vorwürfe.

Angeblich keine Immunität

Wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt, kann sich Riklin in der Strafuntersuchung nicht auf die parlamentarische Immunität berufen. Der Präsident der zuständigen nationalrätlichen Immunitätskommission, SVP-Nationalrat Heinz Brand, habe der Staatsanwaltschaft bereits grünes Licht erteilt, da Riklins mutmasslichen Delikte in keinem Zusammenhang mit ihrem Nationalratsmandat stehen. Eine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die eidgenössischen Räte sei demnach nicht notwendig.

Kommentar: Das Rad kann nicht mehr zurück gedreht werden. Doch zeichnet sich sich schon heute ab: Jede Münze hat zwei Seiten.

NACHTRAG 20 Min:


 

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