Wer nichts zu verbergen hat, verhüllt sich nicht.
Gangster tragen eine Maske, weshalb?
Demonstranten, die bewusst Gewalttaten ausüben, verhüllen sich, weshalb?
Nur an der Fastnacht gibt es eine Ausnahme.
Nun hat der Kanton Tessin in einer Pilotabstimmung bestimmt:
Tessin sagt Ja zum Verhüllungsverbot
Frauen mit Burka und Niqab sind somit auch unerwünscht:
Als erster Kanton befürwortet das Tessin ein Verhüllungsverbot.
Kommentar:
Dieser Volksentscheid wird sicherlich zu einem Dominoeffekt führen.
Die Bevölkerung wünscht generell, dass Mitmenschen identifiziert werden können. Wer ein gutes Gewissen hat, darf das Gesicht zeigen. Das Verhüllen hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun. Ein Kopftuch ist etwas anderes.
In Banken, bei Behörden oder am Zoll ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das Gesicht gezeigt wird. Gesicht hat mit SEHEN etwas zu tun. Die Augen sind im Gesicht und wir lassen es zu, dass uns das Gegenüber unverhüllt sieht.
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