Montag, 11. Februar 2013


Wann soll ich klagen und ein Strafanzeige einreichen oder soll ich lieber schweigen?

In meinen Beratungen geht es darum, bei Persönlichkeitsverletzungen gut zu überlegen, ob man bei einer klage sich mehr schadet als nützt. Der Fall "Stehle" verdeutlicht ebenfalls, dass es sich lohnen kann, eine Ungerechtigkeit nicht auf sich sitzen zu lassen. Aber auch in diesem Fall sehen wir, dass die illegal erworbenen Polizeiaufnahme erneut abgebildet wird und dadurch erneut in den Köpfen der Betrachter verankert wird und zusätzlich schaden kann. Anderseits rate ich dennoch Betroffene, Falschinformationen nicht einfach auf sich sitzen zu lassen. Ohne die Details genau zu kennen habe ich festgestellt, dass die  Klage beim Presserat sehr viel bewirken kann, wenn der Rat nachher dem Kläger recht gibt und das Resultat später in den Medien publiziert wird.


(Quelle Persönlich.com)

Res Strehle prüft Klage wegen "Terroristen-Artikel"

 

Tagi-Chefredaktor sieht "klare Form von Kampagnen-Journalismus“.
Unter dem Titel "Der Tagi-Chefredaktor und die Terroristen" wirft "Die Weltwoche" Res Strehle "Verdrängung und Verklärung der Vergangenheit" vor (persoenlich.com berichtete).
Strehle will dies nicht auf sich sitzen lassen, wie TeleZüri berichtet, und prüft nun zusammen mit seinem Rechtsanwalt eine Klage gegen "Die Weltwoche". Es werde entweder eine Klage beim Presserat oder eine Strafanzeige wegen Persönlichkeitsverletzung in Erwägung gezogen. Strehle sieht im "Weltwoche"-Artikel "eine klare Form von Kampagnen-Journalismus" und einen dritten Angriff, den die Zeitung gegen ihn verübt. (TeleZüri)
Kommentar: Auch in diesem Fall gilt es die Wirkung der Bilder mit zu berücksichtigen. Die Bilder können die Reputation einer Person nachhaltig schaden.

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