Dienstag, 1. Januar 2013

Kandidaten greifen das SRF nach dem Uniform-Debakel an.

Quelle Blick-online:


Nill Klemm (35) ist empört: «Es ist eine Schande, wie das Ganze abgelaufen ist.» Der Achtplatzierte der Eurovision-Song-Contest-Vorausscheidung vom 12. Dezember in Kreuzlingen TG ist fassungslos über das Dilemma, in das sich die Schweiz hineingeritten hat: «Das SRF hat von den Problemen ja gewusst», so der Musiker.
Konkret heisst das: Die Uniformen und der Name der Heilsarmee sind der Eurovision-Veranstalterin European Broadcasting Union (EBU) ein Dorn im Auge. Die fünftplatzierte Tessinerin Chiara Dubey (19) findet: «Das hätte das SRF unbedingt vorher klar sagen müssen. Man wusste ja, dass die Heilsarmee mit Uniformen gehen würde.» Ob die EBU den Rockern der Freikirche ihren Segen erteilt, entscheidet sich im Januar. Sollte der offizielle Vorschlag der Heilsarmee im Januar von der EBU dennoch abgelehnt werden, hätte die Truppe spätestens bis März Zeit, Anpassungen bei ihrem Auftritt vorzunehmen. Aber für die Heilsarmee ist klar: «Wir möchten als Gesamtpaket mit Song, Show und Kostümen antreten», sagt Sprecher Martin Künzi (39).
Der Ärger von Sänger Nill Klemm richtet sich denn auch nicht gegen die Heilsarmee. Die Musiker hätten «in gutem Glauben teilgenommen. Die Juristen des Schweizer Fernsehens haben ihnen bestätigt, dass ihre Teilnahme kein Problem darstellt», schreibt Nill Klemms Manager Christophe Pinchon in einem E-Mail an das Schweizer Radio und Fernsehen. Er fordert: «Müssten sie sich entscheiden, nicht am Eurovision-Final in Malmö teilzunehmen, muss das Resultat in der Schweiz annulliert werden.» Andere Kandidaten hätten sich ihnen auch schon anvertraut und würden dieselbe Position vertreten.
Die Antwort von Sven Sarbach (40), Bereichsleiter Show und Events SRF, lautete wie folgt: «Der Song ‹You and Me› entspricht vollumfänglich dem schweizerischen sowie dem internationalen Reglement. Die nun von der EBU gemachten Auflagen beziehen sich lediglich auf die Art und Weise, wie die Heilsarmee in Malmö auftreten darf und nicht auf den Song selber.» Das «lediglich» ist aber genau der Knackpunkt, heisst es von Seiten der Heilsarmee doch: «Unsere Uniformen gehören dazu.»
Auf die Frage von Manager Pinchon, ob im Falle einer Disqualifikation der Heilsarmee die «Zehntausende von Franken» aus dem Telefon- und SMS-Voting zurückerstattet würden, geht Sarbach nicht ein. Er klammert sich an die vage Hoffnung: «Wir werden in den nächsten Tagen – zusammen mit der Heilsarmee – diese Auflagen prüfen und kreative Lösungen zur Umsetzung suchen.»

Kommentar: Als Aussenstehender muss man sich tatsächlich fragen, was juristische Abklärungen taugen, wenn diese nachträglich nicht gelten. Wie kommen  Juristen des Schweizer Fernsehens dazu, grünes Licht zu geben und zu versichern, dass die Teilnahme der Heilsarmee kein Problem darstelle  und später zurückkrebsen müssen? Wer hat da versagt?

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