20 Min ist sich nicht sicher, ob unsere Finanzministerin - nach verlorener Schlacht - einmal mehr einknicken wird und den Deutschen mit Rasterfahndungen entgegenkommen wird.
Ich zitiere:
Nach dem deutschen Nein zum Steuerdeal ist die Schweiz an der Reihe. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf könnte rückwirkend Gruppenanfragen ermöglichen, um doch noch ans Ziel zu kommen.
Die Verliererin und der Sieger: Bundesrätin Evelin Widmer-Schlumpf und NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans.
Norbert Walter Borjans heisst der
Sieger, Eveline Widmer Schlumpf die Verliererin. Der Finanzminister des
deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen frohlockte nach dem wuchtigen Nein zum Steuerdeal: «Nun gibt es rasch Neuverhandlungen.» Walter-Borjans’ Ziel ist Steuergerechtigkeit.
Wie diese aussieht, wird sich weisen. Klar ist, dass der Weg nicht allein über das Portemonnaie gehen wird. Die Sieger der Abstimmung fordern die Namen von Steuersündern. Sie wollen nicht, dass sich die «Reichen» von ihrer Steuerschuld freikaufen können.
Schweiz auf dem Prüfstand
Für die Schweiz wird der Spielraum mit dem Schiffbruch vom Freitagvormittag klein. Bern kann entweder so tun, als ob nichts zu befürchten wäre und einfach der Status quo gelten würde. Spätestens der nächste Bankdaten-Diebstahl würde diese vermeintliche Coolness auf den Prüfstand stellen.
Oder das kleine Land kann sich Schritt für Schritt Richtung totale Offenlegung bewegen. In diesem Fall wäre der Aufwand, der für das kleine Rest-Bankgeheimnis betrieben wird, bald einmal zu gross angesichts des schwindenden Nutzens.
Durchwursteln à la Euro-Staaten
Trotz des irrwitzigen Bemühens spricht vieles dafür, dass das Schweizer Polit- und Finanz-Establishment weiter an der Swiss-made-Abgeltung festgehalten will. Das Vorgehen erinnert an das Fiasko der Euro-Staaten mit der Schuldenkrise und könnte «Strategie des Durchwurstelns» genannt werden.
Je nach aktueller Notlage wird bei diesem Verhaltensmuster der eigene Vorsatz über Bord geworfen und die Verhandlungsposition der Situation angepasst. Im Beispiel des Steuerkriegs mit Deutschland könnte das auf eine grosszügige Mithilfe der Schweiz bei der Jagd auf sogenannte Abschleicher hinauslaufen.
Rückwirkende Gruppenanfragen
Deutschland vermutet, dass viele vermögende Schwarzgeld-Bürger in letzter Minute mit ihrem Geld nach Singapur oder sonst wohin abrauschen, um der ungeliebten Schweizer Abgeltungssteuer zu entgehen. Damit hätte der deutsche Fiskus weder Geld noch Namen.
Also könnte Finanzministerin Widmer-Schlumpf den Deutschen ein neues Entgegenkommen in der Abschleicher-Problematik offerieren. Möglich wäre, das Abkommen derart anzupassen, dass Gruppenanfragen ohne konkrete Namen von Steuerpflichtigen rückwirkend gültig wären.
Diese vermeintlich kleine Anpassung würde den deutschen Behörden Rasterfahndungen möglich machen. «Gebt uns alle deutschen Steuerpflichtigen, die bei Bank X in der besagten Periode Gelder von A nach B verschoben haben», könnte dann eine mögliche Anfrage aus Berlin an Bern lauten.
Was nach Bagatelle klingt, wäre ein weiteres massives Einknicken der Schweiz und ihrer im Steuerdossier wichtigsten Figur Widmer-Schlumpf. Neues und verschärftes Recht würde rückwirkend angewendet, und zwar zum Nachteil ausländischer Bankkunden. In der Folge würde das Image der Schweiz als Rechtsstaat weiteren Schaden nehmen.
Es wäre das wiederholte Mal, dass die Schweiz und an vorderster Front Finanzministerin Widmer-Schlumpf sich auf diese schiefe Ebene drängen liessen. Im UBS-Fall hebelte der Bundesrat vor bald vier Jahren das Bankgeheimnis aus, nur um die Bank und deren Chefs vor den USA zu retten. Es folgte ein Abkommen, das von den obersten Richtern als illegal zurückgewiesen wurde. Auch da brauchte es einen Sonderbeschluss, der nur deshalb kein Notrecht ist, weil ihn das Parlament abnickte.
Kommentar: Es wäre erfreulich, wenn der Bundesrat aus den alten Fehlern gelernt hat und in Krisensituationen nicht vorschnell reagiert. Auch nach dem jüngsten Scherbenhaufen lohnt sich Gelassenheit statt Ueberaktiviät. Ein erneutes Einknicken wäre bedauerlich.
Wie diese aussieht, wird sich weisen. Klar ist, dass der Weg nicht allein über das Portemonnaie gehen wird. Die Sieger der Abstimmung fordern die Namen von Steuersündern. Sie wollen nicht, dass sich die «Reichen» von ihrer Steuerschuld freikaufen können.
Schweiz auf dem Prüfstand
Für die Schweiz wird der Spielraum mit dem Schiffbruch vom Freitagvormittag klein. Bern kann entweder so tun, als ob nichts zu befürchten wäre und einfach der Status quo gelten würde. Spätestens der nächste Bankdaten-Diebstahl würde diese vermeintliche Coolness auf den Prüfstand stellen.
Oder das kleine Land kann sich Schritt für Schritt Richtung totale Offenlegung bewegen. In diesem Fall wäre der Aufwand, der für das kleine Rest-Bankgeheimnis betrieben wird, bald einmal zu gross angesichts des schwindenden Nutzens.
Durchwursteln à la Euro-Staaten
Trotz des irrwitzigen Bemühens spricht vieles dafür, dass das Schweizer Polit- und Finanz-Establishment weiter an der Swiss-made-Abgeltung festgehalten will. Das Vorgehen erinnert an das Fiasko der Euro-Staaten mit der Schuldenkrise und könnte «Strategie des Durchwurstelns» genannt werden.
Je nach aktueller Notlage wird bei diesem Verhaltensmuster der eigene Vorsatz über Bord geworfen und die Verhandlungsposition der Situation angepasst. Im Beispiel des Steuerkriegs mit Deutschland könnte das auf eine grosszügige Mithilfe der Schweiz bei der Jagd auf sogenannte Abschleicher hinauslaufen.
Rückwirkende Gruppenanfragen
Deutschland vermutet, dass viele vermögende Schwarzgeld-Bürger in letzter Minute mit ihrem Geld nach Singapur oder sonst wohin abrauschen, um der ungeliebten Schweizer Abgeltungssteuer zu entgehen. Damit hätte der deutsche Fiskus weder Geld noch Namen.
Also könnte Finanzministerin Widmer-Schlumpf den Deutschen ein neues Entgegenkommen in der Abschleicher-Problematik offerieren. Möglich wäre, das Abkommen derart anzupassen, dass Gruppenanfragen ohne konkrete Namen von Steuerpflichtigen rückwirkend gültig wären.
Diese vermeintlich kleine Anpassung würde den deutschen Behörden Rasterfahndungen möglich machen. «Gebt uns alle deutschen Steuerpflichtigen, die bei Bank X in der besagten Periode Gelder von A nach B verschoben haben», könnte dann eine mögliche Anfrage aus Berlin an Bern lauten.
Was nach Bagatelle klingt, wäre ein weiteres massives Einknicken der Schweiz und ihrer im Steuerdossier wichtigsten Figur Widmer-Schlumpf. Neues und verschärftes Recht würde rückwirkend angewendet, und zwar zum Nachteil ausländischer Bankkunden. In der Folge würde das Image der Schweiz als Rechtsstaat weiteren Schaden nehmen.
Es wäre das wiederholte Mal, dass die Schweiz und an vorderster Front Finanzministerin Widmer-Schlumpf sich auf diese schiefe Ebene drängen liessen. Im UBS-Fall hebelte der Bundesrat vor bald vier Jahren das Bankgeheimnis aus, nur um die Bank und deren Chefs vor den USA zu retten. Es folgte ein Abkommen, das von den obersten Richtern als illegal zurückgewiesen wurde. Auch da brauchte es einen Sonderbeschluss, der nur deshalb kein Notrecht ist, weil ihn das Parlament abnickte.
Kommentar: Es wäre erfreulich, wenn der Bundesrat aus den alten Fehlern gelernt hat und in Krisensituationen nicht vorschnell reagiert. Auch nach dem jüngsten Scherbenhaufen lohnt sich Gelassenheit statt Ueberaktiviät. Ein erneutes Einknicken wäre bedauerlich.
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