Freitag, 13. April 2012

Deutschland will nicht auf geklaute Daten verzichten. Wird mit dem neuen Abkommen die Hehlerei legalisiert?


Aus az:


Steuerfahnder will trotz Haftbefehl weitere Daten kaufen

Deutschland will weiterhin Daten über Bankkunden sammeln (Symbolbild)


Deutschland will weiterhin Daten über Bankkunden sammeln (Symbolbild)
Trotz Strafbefehl will ein deutscher Steuerfahnder weiterhin Bankdaten über Kunden aus seinem Land sammeln. Das Finanzministerium will sich an den Kosten dafür beteiligen.
 

Der Steuerfahnder aus Deutschland verhandle derzeit über weitere Datenpakete, wie der «Spiegel» am Karfreitag berichtete. Für die rund 1000 Datensätze verlangen die Anbieter 2 Mio. Euro, heisst es. Der deutsche Bundesfinanzminister wolle sich an den Kosten zur Hälfte beteiligen.
Vergangene Woche stellte die Schweizer Bundesanwalt Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder aus und löste damit in der Schweiz und vor allem im nördlichen Nachbarland eine heftige Kontroverse aus.
Die Massnahmen der Bundesanwaltschaft überschneiden sich zeitlich mit dem Abschluss eines Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. (cze)


Kommentar: Experten sind der Meinung, der jüngste Vertragstext erlaube den Ankauf gestohlener Daten. Lediglich das aktive Ausspionieren einer Bank mit einem Maulwurf sei nicht erlaubt. 2010 hatte ein deutsches Gericht im Fall der in Lichtenstein geklauten Daten von Heinrich Kieber entschieden, strafbar erlangte Beweismittel dürften grundsätzlich verwendet werden, solange sich der Informant von sich aus an die Behörden gewandt habe. Dies, obwohl für die Daten bezahlt worden sei. Dürften tatsächlich gestohlene Daten gemäss Vertrag von den deutschen Amtsstellen gekauft werden, würden Datendieben animiert, solche Daten vermehrt illegal zu beschaffen. Die hohen Entschädigungen motivierten sogar Mitarbeiter zu wirtschaftskriminellen Handlungen. Ich gehe davon aus, dass diese Unklarheit unbedingt bereinigt werden muss. Der Vertrag wäre sonst alles andere als vertrauenserweckend.

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