Vorgesetzte kritisieren- aber wie?
Ich zitiere "Karriere-Journal":
Kritik üben: Wie sage ich es meinem Chef
Viele Menschen trauen sich nicht, ihren Chef auf Fehler aufmerksam zu machen. Dieser könnte ja beleidigt reagieren, mit unangenehmen Konsequenzen für den Kritiker.Also sagen viele nichts und schlucken den Ärger runter. Kritisch wird es, wenn der Mitarbeiter Schaden davon nehmen könnte. Spätestens dann sollte er sich wehren – sich dabei aber an Regeln halten.
Die Hälfte der Angestellten ist unzufrieden mit ihrem Chef
Das Marktforschungsinstitut Forsa wollte wissen, wie es in Deutschland um das Verhältnis von Chefs und Mitarbeitern bestellt ist und stellte mehr als 700 Angestellten die Frage: Wie stellen Sie sich ihren Traumchef vor?
96 Prozent der Befragten wünschten sich einen Vorgesetzten, der mit Kritik umgehen könne. Das ist der höchste Wert aller Angaben, dicht gefolgt von Belastbarkeit (95 Prozent), Konsequenz und Zuverlässigkeit (94 Prozent), gute Fachkenntnisse (92 Prozent) und Offenheit und Verständnis (86 Prozent).
Ansprüche werden nicht erfüllt
Mitarbeiter stellen also hohe Ansprüche an ihre Vorgesetzten - und nur etwa die Hälfte kann sie erfüllen. Denn nach einer Befragung der Initiative "Neue Qualität der Arbeit" ist nur jeder zweite Arbeitnehmer mit der sozialen und fachlichen Unterstützung durch seinen Chef zufrieden. Anders ausgedrückt: die Hälfte der Beschäftigten haben an ihrem Vorgesetzten etwas auszusetzen. Nur: wie sagt man das seinem Chef und in welchen Fällen darf man ihn kritisieren?
"Der Arbeitnehmer kann natürlich in den Fällen seine Kritik äußern, in denen er dazu aufgefordert wird", weiß Nadine Mattausch aus dem Ressort Arbeitsrecht der IG-Metall in Frankfurt am Main. Meist geschieht das in Form von anonymisierten Fragebögen, die im Unternehmen verteilt werden, um etwa die Mitarbeiterzufriedenheit festzustellen.
Mitarbeiter sollten Kritik äußern
"Weiterhin gibt es Situationen, in denen der Arbeitnehmer Kritik äußern darf und auch sollte", meint die Frau von der Gewerkschaft. Dies kann beispielsweise das direkte Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem betreffen. In solchen Fällen rät sie, das Vier-Augen-Gespräch zu suchen.
Wenn ein Treffen unter vier Augen nicht möglich ist, kann ein Betriebsratsmitglied dabei sein. Erst wenn dieses Gespräch ergebnislos verlaufen ist, sollte die nächst höhere Instanz eingeschaltet werden. Dazu zählt die Möglichkeit, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn sich ein Arbeitnehmer benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.
Aus einer Beschwerde dürfen keine Nachteile entstehen
"Falls die Beschwerde begründet ist, muss der Arbeitgeber die Ursache abstellen", so Mattausch. Dass dem Arbeitnehmer aus seiner Beschwerde keine Nachteile entstehen dürfen, ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Die Äußerung von Kritik kann allerdings unter bestimmten Umständen zu einer berechtigten Kündigung führen – sowohl beim Vorgesetzten als auch beim Beschäftigten. Denn beide sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. "Ob eine Verletzung dagegen vorliegt, entscheiden Form und Inhalt der Äußerung", weiß Mattausch. Schmähkritik, also reine Verunglimpfung und Formalbeleidigungen wie "Idiot" gehören zweifelsfrei dazu. Doch das muss nicht sein.
Vorhersehbaren Schaden abwenden
Für den Schweizer Kommunikationsexperten Marcus Knill gibt es zwei Gründe, die eine Kritik am Chef rechtfertigen: Wenn es der Sache dient und wenn dem Arbeitnehmer durch das Verhalten des Vorgesetzten Schaden droht. "Dann muss man sich wehren", sagt er. Doch Kritik tut weh – ob sie nun den Mitarbeiter oder den Chef trifft.
Aber: "Mit der richtigen Vorbereitung, und dem richtigen Ton kann man dem Chef ruhig widersprechen oder ihn auf Fehler aufmerksam machen", davon ist Knill überzeugt. Im Gespräch komme es darauf an, die Kritik richtig zu verpacken und einige Grundregeln der Kommunikation zu beachten. Hier die zehn wichtigsten Tipps des Schweizers:
- Kritik immer mündlich vorbringen. Ein verbreiteter Fehler ist, dass schriftlich kritisiert wird.
- Nicht zu lange mit der Kritik warten. Der beste Zeitpunkt zu einem Gespräch ist kurz nach dem Vorfall, wenn die Betroffenen Zeit haben und niemand unter Druck steht. Reagieren Sie nie spontan auf kritikwürdige Vorfälle. Der innere Abstand ist wichtig, damit Emotionen nicht dominieren.
- Bereiten Sie sich stets gut vor. Sammeln Sie erst Argumente, mit denen die Kritik untermauert werden kann. Das Kritikgespräch soll immer unter vier Augen und wenn möglich an einem ungestörten Ort stattfinden. Stimmen Sie sich vor dem Gespräch positiv ein und halten Sie Blickkontakt.
- Das Konfliktgespräch nicht mit Vorwürfen beginnen. Zeigen Sie, dass es Ihnen um die Verbesserung einer Situation geht. Nie rechthaberisch, überheblich, verallgemeinernd, interpretierend oder drohend argumentieren. Menschen, die sich persönlich angegriffen fühlen, reagieren auf Kritik negativ.
- Beschreiben Sie die Fakten konkret, indem sie das Beispiel genau schildern. Die Sache und nicht die Person ist wichtig. Bleiben Sie objektiv und sachlich. Gefühlsausbrüche sind tabu.
- Wenn Sie den Kritikpunkt - ohne Umschweife - in 30 Sekunden auf den Punkt bringen, so können Sie kaum unterbrochen werden. Das muss jedoch geübt werden.
- Fragen Sie nach, wie der Kritisierte die Sache sieht. Gehen Sie auf die Argumente des Gesprächspartners ein. Hören Sie zu.
- Sie dürfen auch offen sagen, wie Sie die beanstandete Situation erlebt haben. Das sind die sogenannten Ich - Botschaften.
- Bieten Sie flexible Lösungen zum Problem an. Machen Sie die Vorteile Ihrer Lösung bewusst.
- Beenden Sie das Gespräch positiv und mit einer freundlichen Geste, zum Beispiel mit einem Dank für das Verständnis.
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