Leserbrief:
Schaffhauser Nachrichten
Tod wird weiterhin tabuisiert
Zum Sterben und zum Tod
In den «Schaffhauser Nachrichten» vom 2. April befassen sich
verschiedene Beiträge mit dem Thema Tod. Auf den Seiten 1 und 5 geht es
um das Sterben des Papstes, Seite 19 befasst sich mit der Darstellung
des Todes in den Medien, und auf Seite 25 wird über Wachkoma und
Patientenverfügung diskutiert. Leider wird die Tabuisierung des Todes
einmal mehr offenbar, nur Marcus Knill stellt gute Fragen zum
Medienaspekt. Man muss nicht meine lebensverneinende Freitodbejahung
teilen, um zu sehen, dass unsere Todesverdrängung und
Lebensverherrlichung in die Irre führt. Meine Kritik zielt nicht auf die
natürliche Angst vor dem Tode, sondern darauf, dass man sie nicht
zugibt und gleichzeitig das unveränderbar grausame Leben verherrlicht.
So entstehen dann die unglaublichen Verhaltensweisen, und das absurde
Sterben des Papstes beweist geradezu, dass er selbst nicht an ein Leben
nach dem Tode glaubte, denn sonst hätte er ja längst sagen müssen, Gott
wolle ihn offenbar erlösen und heimholen. Zur Patientenverfügung werden
leider ganz klar falsche Aussagen gemacht. Sie sei nicht verbindlich und
müsse immer aufdatiert werden, schreibt Martin Schweizer. Tatsächlich
sind aber auf Grund des Selbstbestimmungsrechts in der Verfassung
Patientenverfügungen rechtlich verbindlich, und ein Arzt macht sich
strafbar, wenn er sie missachtet. Auch muss eine Verfügung nicht dauernd
erneuert werden, um rechtsgültig zu sein, denn ohne Widerruf gilt sie,
eine Aufdatierung schadet aber natürlich nicht. Recht hat Martin
Schweizer mit der Feststellung, dass es auch unklare Verfügungen gibt.
Mir sind aber zum Beispiel als langjähriges Exit-Mitglied mit der
entsprechenden Verfügung keine Probleme bekannt. Der angesprochene Fall
von Terri Schiavo und weitere Gerichtsfälle im In- und Ausland lassen
hoffen, dass gerade die Rechtsprechung zu einer Enttabuisierung von Tod
und Freitod beitragen könnte.
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