Sonntag, 17. Juli 2011

Sonderbares Demokratieverständnis


Am Samstagabend hörte ich am Radio auf einem deutschen Sender, verschiedene Begründungen, weshalb man auf Bürgerentscheide verzichten müsse:


1. Das Volk sei verführbar und das Volk würde somit Populisten auf den Leim kriechen


2. Bei Abstimmungen könnten Minderheiten Mehrheiten überstimmen. In der Begründung hiess es, oft würden nur 30 % zur Abstimmung gehen und so bestimmten im Grunde genommen  nur eine Minderheit über die Mehrheit


3. Die gewählte Regierung müsse immer allein bestimmen, wofür das Geld ausgeben wird. Es gehe nicht an, dass die Bevölkerung der Regierung vorschreiben könne, was wichtig sei


4. Zur Förderung der Mitsprache könnten der Bevölkerung lediglichVorlagen zur Vernehmlassung vorgelegt werden, damit sei der Volksmeinung Genüge getan


5. Für solche Befragungen könnte man nach einem Zufallsprinzip  Bürger bestimmen, damit nur diese ausgewählte Gruppe vor der  Meinungsmache einer Partei oder von dominierenden Meinungsmachern geschützt bleibe




 Wie bindend sollen Volksentscheide sein?


volksentscheid


Kommentar: Die Argumentation machte mir deutlich, dass man in Deutschland ein sonderbares Demokratieverständnis hat. Weshalb diese Furcht  vor dem Volkswillen?  Auch bei uns gibt es einzelne Politiker, die wieder die Volksrechte beschneiden möchten. Sie vertreten ebenfalls die Meinung dass in einer Demokratie (Volksherrschaft*) das Volk nicht das letzte Wort haben darf und Volksentscheide nicht bindend sein dürfen. Die Diskussion im SWR machte mir bewusst, dass  die Deutschen immer noch gebrandmarkt sind von der Aera  Hitlers. Damals stand bekanntlich die Bevölkerung hinter dem Volksverführer und verhalfen ihm zur Macht.

*Aus Wikipedia:

Demokratie (gr. Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie) bezeichnet einerseits das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und die Beteiligung der Bürger legitimierten Regierungsform, der „Volksherrschaft“. Diese Idealvorstellung wird in Demokratietheorien konkretisiert, die jeweils eine bestimmte Vorstellung von Demokratie beinhalten: so die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie.
Andererseits bezeichnet Demokratie einige tatsächlich existierende politische Systeme, die sich – unter anderem – durch freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, politische Repräsentation, den Respekt politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit und den Schutz der Grundrechte (bzw. nur den Staatsbürgern vorbehaltene Bürgerrechte) auszeichnen.
Die Demokratie ist in Deutschland (Art. 20 Abs. 1 GG), Österreich (Artikel 1 B-VG) und der Schweiz (Präambel der schweizerischen Bundesverfassung) als tragendes Verfassungsprinzip fest verankert.
Das Wort „Demokratie“ ist im antiken Griechenland entstanden und bedeutete dort die direkte Volksherrschaft. Der Begriff „Volk“ wurde in jener Zeit sehr eng gefasst, da mit diesem nur einer äußerst begrenzten Gruppe von Bürgern politische Partizipationsrechte eingeräumt wurden. So konnten in einer griechischen Polis nur freie Männer an Volksversammlungen teilnehmen.

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