Montag, 9. Mai 2011

Darf man sich über den Tod eines Terroristen freuen?


Quelle Tagi:


Richter zeigt Merkel an – wegen Freude über Bin Ladens Tod


Angela Merkel hat sich über die Liquidierung von Osama Bin Laden gefreut. Darf man das? Ein Hamburger Richter findet nein – und zeigt die deutsche Bundeskanzlerin an.

Unglückliche Aussage: Angela Merkel wurde angezeigt – hier im Gespräch mit dem griechischen Premierminister George Papandreou in Brüssel.
Unglückliche Aussage: Angela Merkel wurde angezeigt – hier im Gespräch mit dem griechischen Premierminister George Papandreou in Brüssel.
Bild: Keystone


Gemäss Paragraf 140 des Strafgesetzbuches werfe der Richter der Bundeskanzlerin Belohnung und Billigung von Straftaten vor, bestätigte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers den Eingang der zweiseitigen Anzeige. Merkel hatte am vergangenen Montag erklärt, sie freue sich darüber, «dass es gelungen ist, bin Laden zu töten».
«Diese Äusserung – für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat - begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches», heisst es in der Anzeige, die bei der Hamburger Staatsanwaltschaft einging. Merkels Äusserung war zur bundesweiten Verbreitung bestimmt, was keiner Begründung bedürfe. Wie der Richter weiter ausführte, hat sich «der Erfolgswert der Straftat bestimmungsgemäss nicht nur in Berlin, sondern allen Bezirken aller deutschen Staatsanwaltschaften realisiert». Damit sei auch die Hamburger Anklagebehörde zuständig.


«Ich bin ein rechtstreuer Bürger»


Möllers geht dennoch davon aus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren an die zuständige Behörde in Berlin abgeben werde.
Der 54-jährige Jurist aus dem Stadtteil Rotherbaum ist seit 21 Jahren Richter am Arbeitsgericht in Hamburg. Der «Hamburger Morgenpost» sagte er: «Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf Recht und Gesetz vereidigt.» Die Äusserung von Merkel bezeichnete er als «stilloses und würdeloses Verhalten».

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