Donnerstag, 21. April 2011

Was ist wahr?



Für Erwin Beyeler wird es eng


Ich zitiere 20 Min:


Beyeler wehrte sich nicht gegen Prämie für Ramos

Ein neu aufgetauchtes Fax belegt: Der heutige Bundesanwalt Erwin Beyeler ist stärker in den Fall Holenweger involviert, als er zu gibt. Er hat indirekt einer Prämie an Drogenhändler Ramos zugestimmt.

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Valentin Roschacher (rechts), damals Bundesanwalt, müsse über eine Prämie an den Drogenbaron entscheiden, schrieb Erwin Beyeler (links), damals Chef der Bundeskriminalpolizei, Anfang Juli 2002



Im Fall Holenweger ist ein neues Dokument aufgetaucht, das den bisherigen Aussagen des heutigen Bundesanwalts Erwin Beyeler widerspricht. Schon zuvor wurden Auszüge aus dem Dokument publik. Nun aber liegt es komplett vor - inklusive der Unterschrift des Absenders. Und es enthält viel Sprengstoff für den laufenden Prozess. Beyeler war sehr wohl in den Einsatz von Ramos involviert, der zum Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger führte. Das belegt ein Fax vom 3. Juli 2002, das die «Weltwoche» online veröffentlicht hat. Das Schreiben hat der damalige Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP) Beyeler unterzeichnet und war an Valentin Roschacher, damals Bundesanwalt und damit Beyelers Vorgänger, gerichtet. Darin geht es unter anderem um eine Prämie an den Drogenhändler Ramos, der durchgehend als «A» bezeichnet wird: Es liege in der Kompetenz der Bundesanwaltschaft, «ein Sharing mit "A" zu treffen» für den Fall, dass Vermögenswerte sichergestellt würden, heisst es in dem von Beyeler unterzeichneten Schreiben. Die BKP rät zudem von einem fixen Prozentsatz ab und weist auf «die etwas heikle Frage, wann eine solche Prämie ausbezahlt werden soll», hin.

In den Ausführungen des Ersten Stellvertreters Beyelers an der Spitze der BKP, denen Beyeler sich anschliesst, geht es zudem um die Führung von Ramos durch die BKP. Diese sei grundsätzlich in der Lage, Ramos zu betreuen und zu führen, heisst es als Antwort auf entsprechende Fragen der Bundesanwaltschaft (BA). Schutzmassnahmen wie eine Bewachung sowie die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm schliesst die BKP aus. Für den Lebensunterhalt würde die BKP aufkommen, wobei eine «Mitbeteiligung der BA [...] sicherlich zu diskutieren» wäre. Zu beachten sei dabei, so das Schreiben, dass sich die Bundesanwaltschaft nicht dem Vorwurf aussetze, «sie hätte "A" "gekauft" oder "mitfinanziert"».


Ramos' Vorwürfe nicht zur Anklage gebracht


Das von der Weltwoche veröffentlichte Fax bestätigt, dass Ramos möglicherweise ein finanzielles Motiv hatte, den Bankier Holenweger zu beschuldigen. Ob Ramos tatsächlich Geld erhalten hat, ist unklar. Holenweger steht im aktuellen Prozess nicht wegen Ramos' Vorwürfen der Geldwäscherei vor dem Bundesstrafgericht.
Gleichzeitig gerät der heutige Bundesanwalt Beyeler in Bedrängnis. Er hatte seine Verbindung zum Einsatz von Ramos stets als unbedeutend abgetan. Im Juni 2010 sagte er in einem Interview mit den «Schaffhauser Nachrichten», er habe als Chef BKP nur zwei Fragen von Roschacher beantwortet: Ob die BKP zur Führung des Informanten in der Lage sei und was sie zu Ramos meinen. Von einer Prämie sagte Beyeler nichts. Inzwischen gibt es zu, dass er Fragen zu einem Sharing beantwortet habe, aber Roschacher darüber zu entscheiden hatte, wie er der «SonntagsZeitung» sagte. Im aktuellen Prozess gegen Holenweger hatte selbst Anklagevertreter Lienhard Ochsner eine Veröffentlichung des Schreibens gefordert. Es bestehe keine Geheimhaltungspflicht. (Ende Zitat)



Kommentar:

Im Krisensituationen gilt immer: Was Du sagst, muss stimmen. Bei zu Guttenberg haben wir es erlebt:
Können Aussagen nachträglich mit Fakten widerlegt werden, hat dies  bei Politikern und Führungskräften meist  gravierende Folgen. Für mich ist die Geschichte für Erwin Beyeler noch nicht ausgestanden. Es sei denn, die Medien hätten ihm Lügen unterstellt.

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