Das Bild trügt:
Rappaz musste sich für eine ganze Palette von Delikten vor Gericht
verantworten.
Rappaz werden Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche
Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere
Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von
Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-,IV-, Erwerbsersatz-
und Unfallversicherungsgesetzgebung vorgeworfen.
Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006.
Diese wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht beurteilt. Die aktuelle,
knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest
verbüsst, betrifft Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001.
Rappaz brachte es fertig, dank Hungerstreik die STraf nicht im Gefängnis verbüssen zu müssen.
Immer wieder brachte die Behörden und Instanzen in Bedrängnis. Die Walliser Regierung wollte das Kauz und Mausspiel nicht mehr mitmachen und wollte Rappaz im Spital zwangsernähren lassen.
Sogar das Bundesgericht entschied, man muss Rappaz zwangsernähren. Doch die Aerze weigerten sich.
Auf der einen Seite möchte die Behörde nicht erpressen lassen und das Gesicht nicht verlieren und möchte anderseits den Häftling auch nicht sterben lassen. Denkbar ist, dass die Rechnung der Verurteilten aufgeht. Jedenfalls wird schon von Begnadigung gesprochen. Die Medien beurteilen und kommentieren den Fall, je nach Parteifarbe. Jedenfalls ist die Geschichte noch nicht abgeschlossen. Es aber schon jetzt ein Trauerspiel.
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