Jörg Kachelmann wird von einem Staranwalt beraten, der genau weiss, welches Verhalten sich lohnt.
Vor Gericht scheint der Angeklagte am zweiten Tag wieder nach der Devise zu handeln:
Einige Wörter musste Kachelmann dennoch sagen:
Ich zitiere TAGI
Vielleicht zwanzig Wörter hat Jörg Kachelmann in seinem Vergewaltigungsprozess von sich gegeben. Von sich geben müssen, denn wer die Angaben zur Person vor einem deutschen Gericht verweigert, dem droht Haft, bis dass er redet. So musste der Wettermoderator am zweiten Verhandlungstag dem Mannheimer Gericht verraten, dass er mit zweitem Vornamen Andreas heisst oder dass er im Appenzellischen wohnt. In einem Anflug von kachelmannschem Humor gab er gestern noch preis, dass er einen Beruf ausübe, für den es in seiner Heimat den «schönen Ausdruck Verwaltungsratspräsident» gebe.
Doch nach vielleicht zwanzig Wörtern war genug. Jörg Kachelmann, diesmal im grauen Anzug und mit grauer Krawatte, macht vom Recht des Angeklagten Gebrauch, zu den Vorwürfen zu schweigen. Verteidiger Reinhard Birkenstock begründet dies damit, sein Mandant habe «nichts Weiteres zu sagen» als in jener Einvernahme kurz nach der Verhaftung.
Aussagen hingegen, die Kachelmann früher gemacht hatte, waren vielleicht bereits der Worte zu viel. Sie beinhalten angeblich Ungereimtheiten, die noch zu reden geben werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen