Samstag, 24. April 2010

Autofahrt im Schleier: Mehrere Missstände aufgedeckt

Dass sich Menschen in der Oeffentlichkeit nicht vermummen dürfen, müsste gar nicht lange diskutiert werden. Gegen Kopftücher hat sicher niemand etwas einzuwenden (Bergbauernfrauen, Nonnen usw. Das Gesicht ist in diesen Fällen erkennbar). Wenn jedoch Personen identifiziert werden müssen (Bank, Zoll, Autofahren, bei Kontrollen usw.) so darf ein Verhüllungsverbot durchgesetzt werden (so wie bei Demonstrationen). Wer nichts zu verbergen hat, darf das Gesicht zeigen!

Ein Muslem sagte, wenn das Verhüllungsverbot käme, müsste seine Frau zu Hause bleiben. Wenn das nicht zu denken gibt. Es ist verwunderlich, dass Frankreich das Bukaverbot immer noch nicht ratifiziert hat wie die Dänen. Und wie lange geht es noch in der Schweiz, bis....?

(Aus TAGI)

Der Fall einer Muslimin, die mit Gesichtsschleier Auto gefahren war, zieht in Frankreich immer weitere Kreise. Es geht um 22 Euro, Polygamie und erschlichene Sozialhilfe. Mehr...

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