Sonntag, 21. März 2010

Was zu denken gibt:

Einem Jugendlichen, der sich beim Sex mit einer 13 - Jährigen filmen liess und den Film mit dem Handy einem Kollegen übermittelte,

habe das Unrechtsbewusstsein gefehlt,

hiess es. Der Täter wurde nicht bestraft.

Ich zitiere TAGI-online:

16-Jähriger filmte Sex mit 13-Jähriger

Dem Jugendlichen fehlte beim Filmen scheinbar jedes Unrechtsbewusstsein. Mit seiner Freundin hätte er das aber nie gemacht, sagte er. Er wurde verurteilt, aber nicht bestraft.

Ein 16-jähriger Lehrling hat im November 2006 mit einem 13½-jährigen Mädchen mit dessen Einverständnis geschlafen. Er beauftragte einen Kollegen, das Geschehen mit dem Handy zu filmen und ihm dann den Film auf sein eigenes Handy zu überspielen.

Jedes Unrechtsbewusstsein fehlte

Der Video-Clip war kurz und von schlechter Aufnahmequalität. Doch er erfüllte den Tatbestand der Pornographie: Herstellung kinderpornographischen Bildmaterials. Eine weitere Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind kam nicht in Betracht, weil solche Handlungen laut Strafgesetzbuch nicht strafbar sind, «wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt».

Der Verteidiger des Jugendlichen machte vor dem Gericht einen sogenannten Verbotsirrtum geltend. Der Jugendliche habe zwar das Alter des Mädchens gekannt. Ihm sei der Gedanke aber gar nie gekommen, dass er mit dem Video-Clip einen Kinderporno herstelle.

Deshalb habe es ihm «an jedem Unrechtsbewusstsein gefehlt».

Viele habens schon getan (!!??)

Für den 16-Jährigen sei es nichts Aussergewöhnliches gewesen, sich beim Sex mit dem Mädchen filmen zu lassen. Viele in seinem Umfeld hätten dies schon getan. Er habe auch gewusst, dass sich die 13½-Jährige schon mit anderen Sexpartnern habe filmen lassen, sagte der Verteidiger. Es sei dem Jugendlichen einzig um eine Erinnerung gegangen und darum, den Film ausgewählten Kollegen zu zeigen, um damit anzugeben.

Tatsächlich billigte das Obergericht dem Jugendlichen, einen Verbotsirrtum zu. Es hielt ihm also zu Gute, dass er stets davon ausgegangen war, überhaupt nichts Unrechtes zu tun. Dieser Irrtum wäre aber vermeidbar gewesen, meinte das Gericht. Denn ein gewissenhafter Jugendlicher gleichen Alters hätte sehr wohl nachvollziehen können, dass Jugendliebe zwar erlaubt, deren öffentliche Zurschaustellung aber verboten ist.

«Machistische Haltung»

Im Rahmen der Strafuntersuchung war der 16-Jährige gefragt worden, wie er sich verhalten hätte, wenn es sich an Stelle der 13½-Jährigen um seine Freundin gehandelt hätte. In diesem Fall wäre es nie so weit gekommen, meinte er. Er hätte das niemals erlaubt. Als Grund gab er an, bei seiner Freundin wolle nur er ran. Er wolle nicht, dass ein anderer seine Freundin nackt sehe und herumerzählen könne, wie sie aussehe. Damit würde er sich doch selber erniedrigen. Das sei doch eine Blamage, so eine Freundin zu haben.

Bestraft wurde der 16-Jährige nicht. Gemäss dem 2006 geltenden Strafgesetzbuch kann das Gericht von einer Massnahme oder Strafe abgesehen, wenn zum Urteilszeitpunkt «seit der Tat ein Jahr verstrichen ist».

Kommentar: Wenn Jugendliche nicht mehr wissen was Recht und Unrecht ist, haben wir es mit einem Zeitproblem zu tun, das alle Personen beschäftigen müsste, die irgendwie, irgendwo mit Erziehung zu tun haben. Wie sollen Jugendliche eigentlich wissen, was Unrecht ist, wenn es gar nie gesagt wurde? Nach der Aera der Beliebigkeit, des Gewähren lassens, des Hedonismus nach dem Motto: Ich darf alles haben, was ich will - möglichst SUBITO - müssen wir umdenken - aber auch SUBITO. Es ist nicht verwunderlich, wenn Jugendliche Menschen zusammenschlagen können, nur weil es andere auch tun oder wenn Grenzen überschritten werden, weil man weder zu Hause noch in der Schule je gelernt hat, dass es Grenzen gibt?

Mein Ziehvater in der Psychologie hatte mir schon vor Jahren gesagt. Wie soll jemand wissen, dass man nicht töten darf, wenn man ihm dies nie gesagt hat. Früher gab es die Religion und Gebote. Heute besteht ein Vacuum im Bereich Rechtsbewusstheit. Es macht sich seit Jahren eine Orientierungslosigkeit breit, der wir unbedingt begegnen müssen.

In der ARENA vom 26. März waren sich die meisten Teilnehmenden einig, dass die Gewaltwelle bei Jugendlichen einer SINNLEERE entspringt.

Die Aussage eines Jugendlichen an der Sendung war aufschlussreich. Er sagte:

«Es ist normal, dass man ab und zu mal einstecken oder austeilen muss.» Auch er selber habe schon die Kontrolle verloren. Als Brennwald nachfragte, wie das denn sei, antwortete der Jugendliche: «Die Sicherung brennt durch.»

Dass man einfach hinnehmen muss, dass Jugendlichen die Sicherung - einfach so - einfach durchbrennt, darf nicht sein. Wir müssten endlich erkennen, dass Kinder schon im frühen Altern lernen müssen, sich zu beherrschen. Es gehört zum Erziehungsauftrag von Familien (falls es sie noch gibt) und Schulen, dass ein Kind lernen muss, dass man nicht einfach alles nach Gutdünken haben kann. Wer in der Jugend nicht gelernt hat, was "sich Beherrschen" oder "verzichten können" heisst, geht davon aus, dass es selbstverständlich ist, dass halt dann die Sicherungen durchbrennen, wenn nicht alles so läuft, wie man es will.

Es darf behauptet werden: Das Unrechtsbewusstsein kann man schon in der Kindheit erwerben.

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