Mittwoch, 4. Februar 2009

Eine bewusste Aktion der Personenfreizügigkeitsgegner?

Wer steckt hinter dieser Internetseite? Darüber wird gerätselt.

Aus Tagi:

Kurz vor der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit rät eine Internetsite deutschen Arbeitslosen, in die Schweiz zu ziehen. Steckt die SVP dahinter? Die FDP spricht von politischem Betrug.

«Sollte die Internetsite tatsächlich konstruiert worden sein (...) wäre dies eine neue Dimension von politischer Täuschung»: SP-Generalsekretär Thomas Christen.

«Sollte die Internetsite tatsächlich konstruiert worden sein (...) wäre dies eine neue Dimension von politischer Täuschung»: SP-Generalsekretär Thomas Christen.

«Besser leben in der Schweiz.» Mit diesem Slogan wirbt eine Internetsite, die sich – zumindest vordergründig – an deutsche Sozialhilfebezüger richtet. «Sind Sie noch Hartz-IV-Empfänger?», fragt die Homepage ihre Leser und rät umgehend: «Seien Sie nicht dumm, lassen Sie es sich lieber in der Schweiz gutgehen! Denn es gibt die Personenfreizügigkeit.»

In der Schweiz seien die Sozialleistungen derart hoch, «dass Sie nie wieder arbeiten müssen». Zurzeit wird der Link zu www.come-to-switzerland.com eifrig von Gegnern der Personenfreizügigkeit vermailt. Auch auf Leserbriefseiten will die SVP darauf aufmerksam machen. So verurteilt etwa Olivier Kessler, Sekretär der SVP Schwyz, die Internetsite in einem Lesermail an den «Tages-Anzeiger» als «bizarren Aufruf zur Zerstörung des Wohlfahrtsstaates Schweiz». In diesem Kontext sei die Personenfreizügigkeit Gift.

Was Olivier Kessler laut eigenen Angaben nicht weiss: Es gibt Indizien, dass die Seite von Gegnern der Personenfreizügigkeit initiiert wurde. Abgesehen davon, dass die Homepage die Fakten ziemlich verzerrt darstellt, machen vier Dinge stutzig:

  • Der Betreiber der Internetsite verlangt für seine Einreiseberatung 3500 Euro, also über 5000 Franken. Das erscheint für Hartz-IV-Bezüger etwas viel.
  • Die Seite wurde im vergangenen Dezember lanciert – also gerade rechtzeitig für die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit.
  • Der Anbieter der Internetsite, Markus Gäthke aus Gladbeck, weist jede Verantwortung von sich. Unter dem Titel «Haftungsausschluss» schreibt er: «Der Inhaber dieser Homepage übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.»
  • Gäthke ist auf sämtlichen Telefonnummern nicht erreichbar und antwortet auch nicht per Mail. Das ist etwas seltsam für einen Berater. Denn ansonsten ist diese Spezies Publizität nicht abgeneigt.

Wahrscheinlich ist Gäthke aber auch nicht Berater. Auf einer anderen Internetsite preist er sich nämlich als Webdesigner an. Besonders interessant ist, mit welchen «Kundenstimmen» er für sich wirbt.

Kommentar: Selbst wenn die Seite entlarvt werden könnte, kann sie vor der Abstimmung noch etwas bewirken. Ich bin überzeugt, dass die Finanzkrise, die zunehmende Arbeitslosigkeit den Gegnern der Personenfreizügigkeit Auftrieb geben wird und das JA nicht mehr so eindeutig ausfallen wird. Anderseits haben viele längst schon die Stimme auf dem Briefweg abgegeben. Der Einfluss wird sich in Grenzen halten.

Blick ergänzt:

«Sämtliche zuständigen Bundesämter haben Kenntnis von der besagten Webseite und wir arbeiten an einer Lösung für dieses Problem», erklärt Rita Baldegger vom Seco gegenüber Blick.ch. «Die Inhalte dieser Seite sind komplett falsch und irreführend.» Es sei schwierig, rechtlich gegen die Betreiber vorzugehen, da es eine deutsche Webseite sei. «Wir versuchen aber seit Tagen, diese zu erreichen, um sie zu einer Richtigstellung aufzufordern.», so Baldegger. Dies ist auch dringend nötig, denn viele «Fakten» auf der Seite sind frei erfunden. So steht auf der Homepage: «Wenn Sie ein Jahr lang in der Schweiz gelebt haben, haben Sie genau die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie die Schweizer!» Dies entspricht aber nicht der Wahrheit. «Das erwartet deutsche Arbeitslose» Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit ein deutscher in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen kann:

  • Er muss in der Schweiz gearbeitet und die schweizerische Mindestbeitragszeit erfüllt haben. Diese dauert 12 Monate
  • Aufgrund der Totalisierung kann er theoretisch bereits nach einem Arbeitstag Arbeitslosengeld erhalten, wenn er vorher in Deutschland gearbeitet und die Sozialbeiträge bezahlt hat. Kündigungen kurz nach Stellenantritt sind aber grundsätzlich zweifelhaft und müssen von den Arbeitslosenkassen näher abgeklärt werden.
  • Es muss abgeklärt werden, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Dadurch würde dem Betroffenen die Anspruchsberechtigung wie auch die Aufenthaltsberechtigung abgesprochen.
  • Der Bezug des Arbeitslosengeldes ist an Bedingungen geknüpft: Der Betroffene muss sich wie die Schweizer um eine neue Stelle bemühen und diese Bemühungen gegenüber dem RAV auch monatlich nachweisen.
  • Bei andauernder unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kann die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung auf ein Jahr beschränkt und schliesslich entzogen werden.
  • Die Vermutung, hinter dieser deutschen Webseite stecke ein SVP Politiker Reimann, könnte Folgen haben. Denn die Beschuuldigung kann nicht bewiesen werden. Reimann will nun klagen. Tatsächlich ist es gefährlich - ohne Beweise - Gegner zu beschuldigen. Bei Anschwärzungen ist es wie bei Gerüchten. Angenommen - Reimann ist unschuldig: Etwas würde doch an ihm hängen bleiben nach dem Spruch: Wo Rauch ist, ist auch Feuer. Ich zitiere Tagi:

    Dubiose Website – jetzt streitet Reimann mit Economiesuisse

    Der Wirtschaftsdachverband zieht in Inseraten über SVP-Nationalrat Lukas Reimann her. Dieser kontert mit einer Strafanzeige.

    Mit seinem Geschäftspartner scheint ihm nicht mehr so wohl: SVP-Nationalrat Lukas Reimann.

    Des Rätsels Lösung?

    Nur ein Gag?

    Video: Erklärung von Markus Gäthke

    . Lesen Sie mehr zum Thema Online-Abstimmungskampf: Neue Blüten
    Link: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/online-abstimmungskampf_treibt_neue_blueten_1.1893395.html
    .
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