Gericht verbietet Herausgabe von UBS-Daten an die USA
Dies geht aus einem Entscheid des Gerichts hervor, der am Abend per Fax an beschwerdeführende Kontoinhaber sowie an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) zugestellt wurde.
Aus der Zwischenverfügung geht hervor, dass acht Parteien den Entscheid der Finma beim Bundesverwaltungsgericht angefochten haben. Sie machten darin geltend, dass die Verfügung der Finma das Ergebnis des Verfahrens vorwegnehme und gravierendste Auswirkungen für sie habe. Deshalb würden ihre Interessen allfällige private oder andere öffentliche Interessen überwiegen.
Sie fordern eine superprovisorische Gewährung der aufschiebenden Wirkung des Entscheids der Finma, zumal sich die Verfügung der Behörde nicht auf eine genügende gesetzliche Grundlage stütze.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Finma eingeladen, bis zum Dienstag zu den Anträgen der beschwerdeführenden Parteien Stellung zu nehmen.
Kommentar: Damit könnte der UBS Krimi eine Wende nehmen. Denn die unrechtmässige Herausgabe von Bankkunden hätte nicht nur einen Dominoeffekt. Der Schaden für den Schweizer Finanzplatz wäre enorm und gar noch nicht absehbar. Denn wenn das Vertrauen in die Schweizer Banken einbricht, wäre unser Staat nicht nur unglaubwürdig, Kunden würden den Finanzplatz Schweiz verlassen, wie die Ratten ein sinkendes Schiff!
Die überraschende superproviorische Verfügung lässt nun heute am Horizont einen Hoffnungsschimmer aufkommen.
Eine renommierte Politologin schrieb mir heute:
Organisierte Verantwortungslosigkeit – die UBS-Führung wäscht ihre Hände in Unschuld Angesichts der Tragweite der betrügerischen Tätigkeiten innerhalb der UBS ist es wohl angebracht zu fragen: Wann trägt eigentlich wer Verantwortung? Wird die Verantwortung, wenn sie Millionenschaden verursachen kann, einfach nicht mehr wichtig genommen? Obwohl die Manager gerade für ihre sogenannte Verantwortung Milliarden einkassieren. Spinnen die oder spinnen wir brave liberale Demokraten?
Aus 20 Min:
Herausgabe von Aktenunterlagen verboten!!!!!
Jetzt überschlagen sich die Ereignisse:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen oder Dokumenten an die US-Behörden per superprovisorische Verfügung verboten. Mehr... Dossier Video TalkBack Update vor 5 Minuten
So etwas darf es doch nicht geben!
Tagi meldet:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen oder Dokumenten an die US-Behörden per superprovisorische Verfügung verboten.
Dumm nur:
Die Daten sind bereits in den USA!!!!!!!!!
Folgenschwerer Fehler:
UBS-Fiasko: «Die Schweiz ist erpressbar geworden»
Bankwirtschaftsprofessor Beat Bernet sagt in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» (22.2.), dass die EU gleiches Recht wie die Amerikaner verlangen werde – und die Schweiz könne dem kaum entgegenhalten
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