Samstag, 18. Oktober 2008

Boni für Misswirtschaft -

Niemand kann es verstehen, dass jemand, der schlecht gearbeitet hat, dafür sogar noch eine Auszeichnung - eine Belohnung - erhält. Dass die UBS nicht einsieht, dass dieser Missstand geändert werden muss, ist für niemanden nachvollziehbar. Nachdem die marode Grossbank vom Bund mit Milliarden unterstützt wurde und immer noch nicht auf die fragwürdige Boni-Politik verzichten will, ist für mich ein Skandal!

Dass keine Boni ausbezahlt werden - bei schlechtem Geschäftsgang - ist nichts anderes als logisch. Weshalb wird nicht sofort ein Malus eingeführt? Wird künftig schlecht gearbeitet, müsste es sogar Lohnkürzungen geben.

Ich zitiere 20 Min:

Finanzkrise

Widmer-Schlumpf über hohe Boni «erschüttert»

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat die Millionen-Boni von UBS-Bankern scharf kritisiert. «Das Bonusentschädigungen ausbezahlt werden in einem Moment, wo man so viel Geld in den Sand setzt, kann ich nicht akzeptieren

Widmer-Schlumpf bezog sich dabei auf Aussagen von UBS- Verwaltungsratspräsident Peter Kurer vom Donnerstag und Freitag, welcher zweistellige Millionenbeträge als Boni an Manager auch in Zukunft nicht ausschloss.

«Diese Aussage hat mich schlichtweg erschüttert. In der gegenwärtigen Situation sollte man solche Aussagen nicht machen», sagte Widmer-Schlumpf in der Sendung, die das 68-Milliarden-Franken- Rettungspaket der Schweiz für die Grossbank zum Thema hatte.

UBS-Chef Marcel Rohner bestätigte in der Sendung, dass Gespräche über Rückzahlungen - unter anderem mit alt Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel - am Laufen seien: «Wir führen solche Gespräche. Diese sind vertraulich. Die Ergebnisse werden im Kompensationsbericht der UBS veröffentlicht werden.»

«Am Schluss müssen die Leute für sich selbst entscheiden in so einem Fall», sagte Rohner. Rechtswissenschafter halten es für unwahrscheinlich, dass Banker dazu gezwungen werden können, ausbezahlte Bonuszahlungen wieder zurückzuzahlen.

Eine solche Vorstellung sei eine Illusion, sagte beispielsweise der Berner Bankenrechtler Peter Kunz der Nachrichtenagentur SDA. «Die Beträge gehören denjenigen, an die sie ausbezahlen wurden», sagte er.

Diese Ansicht teilt der Genfer Bankrechtsprofessor Luc Thévenoz. «Das Obligationenrecht enthält zwei Artikel, die dies theoretisch zuliessen. In der Praxis sind sie aber kaum anwendbar», sagt der Direktor des Bankenrechtsinstituts der Universität Genf.

Kommentar: Die Urteile der Experten verdeutlichen, dass die Abzocker nachträglich kaum mehr belangt werden können.

Frage: Weshalb konnte der Bund die Finanzhilfe nicht an die Forderung koppeln, dass künftig die gängige Abzockerei gestoppt werden muss?

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