Donnerstag, 24. Juli 2008

Wieder kommt etwas an den Tag:

blick-online:

Trotz dem laufenden Verfahren kam Roland Nef durch den Sicherheitscheck

Prüfungsstelle winkte Nef einfach durch!

Samuel Schmid wollte keine Details über Nefs Stalking-Akte wissen. Schlimmer ist: die VBS-Sicherheitsprüfer offenbar auch nicht

Als Verteidigungsminister Samuel Schmid den Armeechef Roland Nef beurlaubt, ist er des Lobes voll – für seine eigene Arbeit: «Das Verfahren zur Wahl des neuen Chefs der Armee war einwandfrei», sagte er am Montag.

Zwar habe Nef ihm erzählt, dass ihn seine Ex-Freundin angezeigt habe. Heute ist klar, weswegen: Nef soll sie gestalkt haben.

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Details will Schmid aber gar nie wissen, denn:

Erstens habe Nef ihm versichert, das Nötigungs-Verfahren sei vor Antritt seines Amtes erledigt.

Zweitens habe er, Schmid, gewusst, dass für Nef eine «erweiterte Sicherheitsprüfung» anstehe.

Der Schwarze Peter geht woanders hin

Schmid schiebt den Schwarzen Peter damit der Gruppe «Informations- und Objektsicherheit» (IOS) zu: eine VBS-interne Stelle, der die Sicherheitsprüfungen unterliegen.

Und Schmid weiss, dass er sich so mit den Stalking-Details nicht beschäftigen muss. «Die IOS erstellt zwar ein Dossier», erklärt VBS-Sprecher Sebastian Hueber, «der Auftraggeber der Überprüfung erfährt aber nur das Resultat: rotes oder grünes Licht.»

So kam es auch: Schmid erteilte noch im Juni, gleich nach Nefs Wahl am 8. Juni, den Auftrag zur Personenprüfung. Die IOS fragte bei Polizei und Betreibungsamt nach, führte ein langes Gespräch mit Roland Nef – und gab im Dezember ihr Placet: alles okay.

Gerade rechtzeitig vor Nefs Amtsantritt am 1. Januar.

Kein Alarm

Doch warum schlug die IOS nicht Alarm? Denn gemäss Verordnung erhebt sie Daten «über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren». Und die Prüfer erfuhren bald von Nefs Taten: Gemäss «Sonn-tagsZeitung» reichte die Zürcher Polizei dem Inlandnachrichtendienst DAP bereits am 23. Juli 2007 den Vermerk weiter: «Strafverfahren: Nötigung etc. pendent».

Die Angelegenheit liess sich also nicht dadurch erledigen, dass Nef seine Ex-Freundin im September mit Schmerzensgeld zum Rückzug ihrer Stalking-Anzeige brachte.

Wurde die Nötigungs-Akte bestellt?

Der Nachrichtendienst reichte die Info weiter. «Wir geben Polizeidaten immer tel quel an die IOS-Gruppe weiter», sagt DAP-Sprecherin Danièle Bersier. «Eine Wertung nimmt dann erst sie vor.»

Ob die IOS Nefs ganze Nötigungs-Akte bestellte, ist unklar. Sicher ist: Im Dezember gab sie ihr Okay. Dabei hätte sie laut Gesetz auch einen Vorbehalt anmelden können. In diesem Fall hätten Samuel Schmid und seine Bundesratskollegen das IOS-Dossier studieren können – falls Nef das gestattet hätte. Und der hätte kaum ablehnen können.

Die VBS-internen Prüfer blieben also stumm, obwohl sie vom Stalking-Vorwurf hätten wissen müssen. Und Schmid wunderte sich nicht über die kulanten Prüfer, obwohl er von der Anzeige gegen Nef sogar noch vorher wusste.

Wieder zwei Einwände mehr – gegen Schmids angeblich so «einwandfreies» Verfahren.

Kommentar:

Ich gehe davon aus, dass morgen in Bern derartig happige Ungereimtheiten überprüft und nicht unter den Tisch gewischt werden. On verra.

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