Immer wieder sind Weberkampagnen im Schussfeld der Kritik.
Bei Karrikaturen, Provokationen, Satire oder Ironie ist es meist sehr schwierig herauszufinden, ob die Grenze des Zulässigen überschritten worden ist.
Selbst bei Rassismus, Verletzung religiöser Gefühle oder bei frauenverachtenden Bildern fällt es dem Gesetzgeber sehr schwer, einzugreifen.
Bei der jüngsten Stop Aids Kampagne wird dieses Dilemma wieder einmal verdeutlicht.
31.03.08;
Kritik an Stop-Aids-Kampagne
Kopulierende Paare auf dem Mond, in einer Höhle oder auf dem Meeresgrund: So sehen die neuen Sujets aus, mit der das Bundesamt für Gesundheit und die Aids-Hilfe Schweiz auf die Gefahren beim Sex ohne Kondom hinweisen. Die Sujets seien «juristisch heikel», denn sie würden die Grenzen der Moral und Ethik überschreiten, kritisiert ein Werberechtler.
Überaus gewagt: Eines der Plakate der Stop-Aids-Kampagne.
Auch wenn er das Anliegen nach einer wirkungvollen Aids-Präventionskampagne nachvollziehen kann, bezeichnet der renommierte Zürcher Werberechtler Dr. Sigmund Pugatsch die Sujets als «obszön» – und auch als juristisch heikel.
«Das sind alles Darstellungen, die die Grenzen der Moral und Ethik, wie sie auch im Werberecht gelten, deutlich überschreiten»,
so Pugatsch. Der Jurist kann sich sehr wohl vorstellen, dass jemand bei der Lauterkeitskommission oder einem städtischen Polizeidepartement gegen diese Plakatkampagne vorgehen wird. Schliesslich sei das schon bei weniger krassen Sujets wie etwa dem Tabu-Plakat oder der Sloggi-Werbung geschehen.
Anders sieht dies Thomas Lyssy von der Aids-Hilfe Schweiz:
«Die Kampagnen müssen ausgefallen sein, damit sie auffallen und ihren Zweck erfüllen.»
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