Freitag, 7. Dezember 2007

BEDENKLICH:

Unter zehn Monaten Vorstrafe darf jeder in die RS – Details klärt die Armee leider erst später.

Er tut Dienst an der Waffe. Er klaut eine Patrone. Er lässt eine Pistole verschwinden. Und kaum zu Hause, erschiesst Luis W. mit seinem Sturmgewehr die Lehrtochter Francesca.

Das VBS kommt immer mehr in Bedrängnis. Denn nun wissen wir es: Vorbestrafte Rekruten werden zwar durchleuchtet – aber sie dürfen mit Waffen hantieren - auch mit Vorstrafen. Personensicherheitsprüfung( PSP) heisst das Verfahren, das die Armee durchführt bei vorbestraften Rekruten.

«Rund 20 Prozent der Armeeangehörigen stehen im Strafregister»!,

muss VBS-Sprecher Felix Endrich heute eingestehen.

Vorbestrafte Gewalttäter fallen oft durchs Raster so wie Luis W. Er war vorbestraft: Wegen Diebstahls. Und weil er im Januar 2006 einen Molotow-Cocktail in den Eingang der Exportförderer Osec geworfen hatte.

Für den RS-Dienst scheint dies nicht relevant.

«Denn er bekam weniger als zehn Monate bedingt oder unbedingt», sagt Endrich. «Erst ab zehn Monaten bedingt man automatisch vom Dienst ausgeschlossen.»

Lediglich das Kriterium , ob man bei einer Vorstrafen den Rekruten nicht mit «klassiziertem Material», also Geheimdokumenten arbeiten lassen darf war bis anhin relevant. Aber nicht, wie gefährlich es ist, sie an der Waffe ausbilden zu lassen.

Luis W. galt Folgendes: «Die Analyse ergab, dass er ein voraussichtliches Sicherheitsrisiko darstellen würde», sagt Endrich. «Er wäre darum nicht in die ursprünglich vorgesehene Funktion bei der Artillerie eingeteilt worden.

Offene Fragen:

Es steht heute fest: Der Todesschütze war kein unbeschriebenes Blatt: Der 21-Jährige hatte zwei Vorstrafen aus den Jahren 2005 und 2006. Eine wegen eines Vermögensdelikts, die andere wegen Verursachung einer Explosion mit Sachschaden.

Weshalb durfte ein Vorbestrafter ohne weiteres ins Militär?

Wurde der Fall ungenügend untersucht?

Wird der Leumund der jungen Männer bei der Aushebung tatsächlich kontrolliert oder nicht?

Das Bundesamt für Justiz informiert angeblich die Vorgesetzten nur bei einer Gefängnisstrafe eines Wehrdienstleistenden. Nicht aber über den Leumund eines Soldaten.

Weshalb erhalten die Verantwortlichen der Aushebung keine Einsicht in die Strafregisterauszüge der Rekruten?

«Wir haben bei der Aushebung keine Ahnung vom Leumund der Leute», sagte Patrick Boss, Chefpsychiater für Rekrutierung, gegenüber «DRS1». Dies wäre notwendig, um die jungen Männer besser beurteilen zu können. Denn: «Leute, die schon mal aufgefallen sind, weil sie sich in Ausnahmesituationen auffällig verhalten haben oder sich nicht an die Regeln der Gesellschaft halten können, möchten wir im Militär nicht haben», betont Boss.

Angesagt ist nun "Aktives Handeln!"

Wann beantwortet der Chef VBS endlich all diese offenen Fragen?

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