Sonntag, 9. Dezember 2018

18 Jahre war sie an der Spitze der CDU

SPIEGEL-Cover mit Angela Merkel Die Unerschütterliche

DER SPIEGEL
Nach 18 Jahren gibt Angela Merkel den CDU-Vorsitz ab. SPIEGEL-Titel begleiteten sie in dieser Zeit. Sie erzählen von den Krisen der Kanzlerin und ihren Rivalen - die sie stets überwand. mehr...

Jetzt kennen wir Details des Rahmenabkommens

Muss sich die Schweiz erpressen lassen?


Bundesrat Cassis hat den Resetknopf gefunden. Die Verhandlungen werden vertagt.

20 Minuten zeigt, wo die EU die Schweiz Zugeständnisse seitens der Schweiz erzwingen will:
Flankierende Massnahmen

Hiesige Gewerkschaften und Linke lehnen jegliche Zugeständnisse beim Schutz der Schweizer Löhne ab. Das Rahmenabkommen verlangt aber, dass die Schweiz das relevante EU-Recht im Bereich der Entsendung von Arbeitskräften innert dreier Jahren übernimmt. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Schweizer Arbeitsmarktes gesteht Brüssel der Schweiz einige Ausnahmen zu. So müssten sich Firmen aus der EU, die Aufträge in der Schweiz ausführen, weiterhin vorgängig bei den Behörden anmelden. Allerdings würde die Anmeldefrist von heute acht Tagen auf vier Tage gekürzt. Damit wird die rote Linie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes überschritten.
Unionsbürgerrichtlinie

Uneinig sind sich Bern und Brüssel, ob mit dem Rahmenvertrag die Unionsbürgerrichtlinie übernommen werden müsste. Sie brächte einen Ausbau der Sozialhilfeansprüche für EU-Bürger, eine Ausweitung des Ausweisungsschutzes für Kriminelle sowie ein Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Im Streitfall entscheidet das Schiedsgericht (siehe unten) über die Übernahme. Verliert die, müsste sie die Richtlinie übernehmen. Sollte sich die Schweiz dem verweigern, könnte die EU «verhältnismässige» Ausgleichsmassnahmen – sprich Sanktionen – beschliessen. Auch könnten die vielen Grenzgänger künftig Arbeitslosengeld aus der Schweiz bekommen. Heute ist das Wohnsitzland dafür zuständig.
Streitbeilegung

Allfällige Vertragsstreitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU sollen von einem Schiedsgericht behandelt werden. Dieses besteht aus je der gleichen Anzahl Schweizer und EU-Schiedsrichter. Betrifft der Streitpunkt eine Frage der Auslegung oder Anwendung von EU-Recht, entscheidet schlussendlich der Europäische Gerichtshof – also jene «fremden Richter», die die SVP ablehnt.Weil die EU nicht mehr bereit ist, weiterzuverhandeln, will der Bundesrat nun zunächst ein Kosultationsverfahren im Inland starten. Ein Abbruch der Verhandlungen ist laut dem Bundesrat keine Option, da die EU unter anderem die Schweizer Börsenregulierung dann nicht als gleichwertig anerkennen würde und die Schweiz nicht mehr am EU-Forschungsprogramm an 2021 teilnehmen könnte.