Die CVP-Bundesratskandidatin Viola
Amherd wird von der «Weltwoche» angeklagt, vor fünf Jahren zwei
Jungnotare nicht bezahlt haben zu wollen. Sie selbst dementierte dies
bei einer Medienkonferenz vehement. Die Aussagen der «Weltwoche» seinen
«komplett falsch». Der«
Tages-Anzeiger» berichtet nun, wie sich die ganze Geschichte zugetragen hat.
Im
Jahr 2013 kaufte der Kanton Wallis einen Teil des Klosters St. Ursula
in Brig für 22 Millionen Franken. Die Notarin für diesen Kauf war die
CVP-Nationalrätin Viola Amherd. Mit diesem Auftrag hätte sie 34'000
Franken verdienen sollen. Allerdings ist es Usus, dass die
Kantonsregierung des Wallis bei solch grossen Geschäften das Honorar mit
anderen Notaren teilt, die noch nicht lange im Beruf tätig sind. Dies
soll als Startkapital für eine neue Kanzlei dienen. Amherd selbst hatte
zu ihrer Zeit von einem solchen Startkapital profitieren dürfen.
Zwei Mahnungen
So
versichert die Politikerin der Regierung, dass auch sie ihr Honorar
teilen werde. Dafür wählt sie die zwei amtsjüngsten Oberwalliser Notare
aus, die jeweils 25 Prozent der Gebühr erhalten sollen. Als Amherd das
Salär erhielt, passierte allerdings monatelang erst einmal nichts.
Erst
im Spätherbst 2013 erfährt Oskar Freysinger – der zuständige Staatsrat –
von der offenen Rechnung. Daraufhin schreibt der SVP-Politiker Amherd
zwei Briefe. Darin erklärt er ihr deutlich, dass sie durch die
Nichtbezahlung ihren ursprünglichen Kaufvertrag verletzte.
Erst
nach Erhalt des zweiten Briefs und über zehn Monate nach dem Abschluss
des Vertrags überweist Amherd jeweils 8500 Franken an die Jungnotare.
Was erst später herauskam: Den Mahnungen ging ein intensiver
Briefwechsel zwischen Amherd und den kantonalen Behörden voraus. Denn
aus ihrer Sicht bestand ein juristisches Problem. Nur einen Monat nach
der Unterzeichnung des Vertrags verschickte der Kanton Wallis nämlich
ein Rundschreiben, in dem darüber informiert wurde, dass viele Notare
ihre Honorare illegal aufteilten.
Gebührenteilung war illegal
Amherd
gibt an, verunsichert gewesen zu sein. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger»
sagt sie: «Aufgrund des Rundschreibens war eine Gebührenaufteilung nicht
legal.» Daher schickte sie dem Kanton mehrere weitere Briefe, in denen
sie um Klärung bat. Erst einen Monat vor Freysingers ersten Mahnung
klärt sich die Angelegenheit. Die Verwaltungsjuristin teilt Amherd mit,
dass die Gebührenteilung wie im Vertrag vorgesehen illegal sei. Sie
dürfe daher nicht vorgenommen werden. Amherds Zögern scheint damit also
berechtigt gewesen zu sein.
Anfang November 2018 wurde Amherd auf
einer Medienkonferenz gefragt, weshalb gerade sie so oft kontrovers in
den Medien diskutiert werde und andere Bundesratskandidaten nicht. Sie
sagte darauf, dass sie eben 30 Jahre als Anwältin, Notarin und
Politikerin gearbeitet habe. So sei es unausweichlich, dass man sich
nicht überall Freunde gemacht habe. Andere, die weniger im Fokus der
Medien stehen, haben «vielleicht nie gearbeitet oder sind nie irgendwo
angeeckt».
(doz)
KOMMENTAR: Soweit die Version der Bundesratskandidatin. Wennglich die Unschuldsvermutung gilt und der populären Walliserin möglicherweise nichts vorgeworfen werden kann, so könnte diese Geschichte der Kandidatin bei der Wahl doch schaden, zumal sie und die Kandidatin Z'graggen bei der Story mit dem offenen Mikrofon (als ein Redner von Z'graggen hörbar als Depp bezeichnet wurde) beide Damen das Vorkommnis bestritten und nachher sogar eine Falschaussage gemacht haben. Kollegin Z'graggen hätte nur gesagt, sie hätte kalt. Für mich war dies mehr als nur eine faule Ausrede. Wahrlich kein guter Start.