Deutschland
Kein Land der Welt kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen. Erfolgreiche Integration kann nur gelingen mit einer Begrenzung von Zuwanderung.
Ordnung braucht klare Vorgaben: Wir erwarten, dass Antragsteller an ihrem Asylverfahren aktiv mitwirken. Wir wollen verhindern, dass Personen während oder nach einem Asylverfahren untertauchen oder ihre wahre Identität verschleiern. Das Ersuchen um humanitären Schutz und das Begehen von Straftaten schliessen sich grundsätzlich aus.
Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen.
Wir wollen keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme. Unsere Sozialleistungen dürfen keinen Anreiz für den Zuzug nach Deutschland bieten. Deswegen muss die Ausgabe von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen Vorrang haben.
Die grosse Aufgabe der Integration kann nur gelingen, wenn von vorneherein feststeht, auf wen und auf was sie sich bezieht. Sie bezieht sich auf Menschen mit Bleibeperspektive, nicht auf alle, die gekommen sind. Und sie bezieht sich auf unsere Werteordnung, die den Zusammenhalt der Gesellschaft ausmacht.
Integration erfordert Mitwirkung, die wir künftig noch entschlossener einfordern wollen.
Der Migrationsdruck an den Aussengrenzen Europas hält weiter an. Die Entscheidung, wer nach Deutschland kommt und wer nicht, dürfen wir nicht kriminellen Schleppern überlassen.
Viele nationale Massnahmen bedürfen noch der Verbesserung, so insbesondere die konsequente Abschiebung, die Erfolgsquote der Integrationskurse und schnelle und sichere Asylverfahren.
Die Umsetzung dieses Masterplans muss stets die Gesamtentwicklung der Zuwanderung berücksichtigen. Es gilt der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungskorridor von 180.000 bis 220.000 Schutzsuchenden im Jahr.
Hilfe vor Ort in den Herkunfts- und Transitländern durch Stärkung der Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist der humanste und wirksamste Weg, Fluchtursachen zu begegnen und Bleibe- und Zukunftsperspektiven für die Menschen zu schaffen.
Die Verantwortung gegenüber der Stabilität des Staates gebietet Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung.
Es gilt das Versprechen, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann. (Quelle: Blick-online)
KOMMENTAR:
Bei folgenden Punkten wird der Innenminister bestimmt auf keinen Widerstand stossen:
- Integration ist ohne Beschänkung der Einwanderung nicht möglich
- Wer die Identität verschleiert oder untertaucht; wer nicht kooperiert darf nicht profitieren
- Wer nach Europa kommen darf, dürfen nicht die Schlepper entscheiden
- Es geht nicht ohne Steuerung der Zuwanderung
- Der Anreiz muss gedämmt werden
- Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen
- Die Sozialleistungen dürfen keinen Anreiz für den Zuzug nach Deutschland bieten. Die Ausgabe von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen müssten Vorrang haben
Auszüge aus dem Vorwort des Masterplans
Die Herausforderungen weltweiter Migration erfordern ein System der Ordnung.Kein Land der Welt kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen. Erfolgreiche Integration kann nur gelingen mit einer Begrenzung von Zuwanderung.
Ordnung braucht klare Vorgaben: Wir erwarten, dass Antragsteller an ihrem Asylverfahren aktiv mitwirken. Wir wollen verhindern, dass Personen während oder nach einem Asylverfahren untertauchen oder ihre wahre Identität verschleiern. Das Ersuchen um humanitären Schutz und das Begehen von Straftaten schliessen sich grundsätzlich aus.
Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen.
Wir wollen keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme. Unsere Sozialleistungen dürfen keinen Anreiz für den Zuzug nach Deutschland bieten. Deswegen muss die Ausgabe von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen Vorrang haben.
Die grosse Aufgabe der Integration kann nur gelingen, wenn von vorneherein feststeht, auf wen und auf was sie sich bezieht. Sie bezieht sich auf Menschen mit Bleibeperspektive, nicht auf alle, die gekommen sind. Und sie bezieht sich auf unsere Werteordnung, die den Zusammenhalt der Gesellschaft ausmacht.
Integration erfordert Mitwirkung, die wir künftig noch entschlossener einfordern wollen.
Der Migrationsdruck an den Aussengrenzen Europas hält weiter an. Die Entscheidung, wer nach Deutschland kommt und wer nicht, dürfen wir nicht kriminellen Schleppern überlassen.
Viele nationale Massnahmen bedürfen noch der Verbesserung, so insbesondere die konsequente Abschiebung, die Erfolgsquote der Integrationskurse und schnelle und sichere Asylverfahren.
Die Umsetzung dieses Masterplans muss stets die Gesamtentwicklung der Zuwanderung berücksichtigen. Es gilt der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungskorridor von 180.000 bis 220.000 Schutzsuchenden im Jahr.
Hilfe vor Ort in den Herkunfts- und Transitländern durch Stärkung der Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist der humanste und wirksamste Weg, Fluchtursachen zu begegnen und Bleibe- und Zukunftsperspektiven für die Menschen zu schaffen.
Die Verantwortung gegenüber der Stabilität des Staates gebietet Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung.
Es gilt das Versprechen, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann. (Quelle: Blick-online)
KOMMENTAR:
Bei folgenden Punkten wird der Innenminister bestimmt auf keinen Widerstand stossen:
- Integration ist ohne Beschänkung der Einwanderung nicht möglich
- Wer die Identität verschleiert oder untertaucht; wer nicht kooperiert darf nicht profitieren
- Wer nach Europa kommen darf, dürfen nicht die Schlepper entscheiden
- Es geht nicht ohne Steuerung der Zuwanderung
- Der Anreiz muss gedämmt werden
- Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen
- Die Sozialleistungen dürfen keinen Anreiz für den Zuzug nach Deutschland bieten. Die Ausgabe von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen müssten Vorrang haben