Diese Zusammenstellung ist die beste Werbung für Immobilienfirmen, die Einfamilienhäuser verkaufen.
Wer es sich leisten kann, tut gut daran, auf eine Wohnung in einer Mietskasere zu verzichten.
Als Hausbesitzer bleibt Ihnen viel Aerger erspart.
Vielleicht haben sie zwar dann Probleme mit dem Nachbar hinsichtlicht Baumbeständen oder Grenzbepflanzungen,
doch folgende Probleme haben Sie als Hausbesitzer wohl kaum:
Reklamation: Nachts aufs Klo
Eine Mieterin wollte dem Nachbar verbieten, nachts auf die Toilette zu gehen (Pinkel und Spülgeräusche) obschon dies nicht verboten werden kann.
Reklamation: Mittags Geschirr abwaschen
Ein verärgerterMieter hat das Geräusch sogar auf einem Gerät aufgenommen hatte. Genützt hat ihm das nichts. Mieter dürfen über mittag Geschirr abwaschen.
Reklamation: Nachts Möbel umstellen
Dies ist nicht erlaubt. «Bei solchen Reklamationen stellt sich dann aber oft heraus, dass der
Nachbar bloss ein paar Mal von seinem Stuhl aufgestanden ist.»
Reklamation: Nächtliche Unterhaltungen
Während der Nachtruhe gilt in Mietwohnungen: ‹Zimmerlautstärke›. «Das heisst, dass man so laut reden und Musik hören darf, dass man es im gleichen Zimmer versteht.» Auf einem Balkon gelte «ab Eintritt der Nachtruhe ‹Tischlautstärke›, so dass man es nur noch am gleichen Tisch versteht.»
Reklamation: Lauter Sex
Hörbaren Sex in der Mietwohnung zu haben ist nicht verboten Lustgeräusche› gehören zu den normalen Lebensgeräuschen dazu»,
Reklamation: Kinderlärm
Reklamation: Musik hören oder ein Instrument spielen
usw.