Der "BEOBACHTER" Nr. 25, 2010 verglich Löhne. Die Autorin Carsten Köllmann wollte mit Ungleichheiten ungerechte Löhne bewusst machen.
So wird bei dem Vergleichen ein Versicherungsbroker präsentiert und wir lesen darunter - gross gedruckt - seinen durchschnittlichen Monatsgehalt:
8000.-- Fr.
Daneben finden wir - ebenfalls ganzseitig - die Illustration der "Fachfrau Betreuung".
Hier steht darunter in grossen Lettern der Monatsgehalt von
3120.-- Fr.
Lediglich kleingedruckt wird gedruckt: (50% Pensum)
Dies ist eine journalistische Fehlleistung. Ein Vollzeitjob wird mit einem Teilzeitjob verglichen. Der Leser, der nur die Zahlen vergleicht, wird getäuscht. Erst wenn man das Kleingedruckte liest, wird bewusst, dass der Vergleich mit den Zahlen hinkt.
Ich bin sicher, der Beobachter würde eine solche Unzulässigkeit in einem anderen Bereich anschwärzen. Mit Vergleichen dürfen wir Leser nicht täuschen. Apfel müssen mit Aepfeln verglichen werden. Würde nämlich die Fachfrau auch zu 100% arbeiten, hätte sie einen Monatsalair zwischen 6-7 Tausend Franken. Hätte jedoch die Autorin die Monatslöhne unter analogen Bedingungen verglichen, so wäre Ihre Kernbotschaft zu wenig bewusst geworden worden.
Ob wohl der Beobachter künftig besser beobachten wird, wie die eigenen Autoren arbeiten?