Dienstag, 22. Dezember 2009
"Lärm um Stille Nacht"
Die Zürcher Erziehungsdirektion krebst zurück, streicht aber den umstrittenen Satz nicht. Regierungsrätin relativiert den umstrittenen Satz. Im Grunde genommen laviert sie. Man kann auf den fragwürdigen Satz verzichten, sagte sie. Doch der Satz wird nicht gestrichen! Eine typische Aeppli Politiker Rhetorik! Ich zitiere 20 Min:
Umstrittene Muslim-Regel bei Weihnachtsliedern
Einschränkungen zum Singen von Weihnachtsliedern an Zürcher Schulen sorgen für einen Sturm der Entrüstung. Auf Druck der Öffentlichkeit will die Regierung die neue Richtlinie streichen.
Eine Richtlinie, die muslimische Kinder faktisch vom Mitsingen ausschliesst, führte zu Unruhe
. (colourbox.com)Die bisher unbemerkte Änderung der Direktive zum Umgang mit muslimischen Schülern per 2009 sorgt für grosse Aufregung in Politik- und Lehrerkreisen. Wo es seit 2003 heisst, für nichtchristliche Schüler «sollen keine Sonderregelungen getroffen werden», wurde 2009 – wie der «Landbote» entdeckte – der folgende Satz hinzugefügt:
«Von der aktiven Teilnahme muslimischer Kinder an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten, welche ihrem Glauben widersprechen (z. B. solchen, die Jesus als Sohn Gottes bezeichnen), soll abgesehen werden.»
Die Richtlinie, die muslimische Kinder faktisch vom Mitsingen ausschliesst, führte zu grosser Unruhe bei Lehrern und Politikern: Sind «Stille Nacht» und «O du fröhliche» damit im Klassenzimmer tabu? Bildungsdirektorin Regine Aeppli relativiert (siehe Interview unten): Der Satz bedeute nur, dass muslimische Kinder nicht mitsingen müssten.
Doch auch dies sorgt für Empörung: «Solche Lieder sind in unserem Land Tradition – ich werde sie meine Klasse weiterhin lehren», so eine Lehrerin. Bis jetzt hätten auch muslimische Kinder stets mit Freude mitgesungen. Einzig ein Kind habe an der Aufführung der Weihnachtslieder nicht teilnehmen dürfen. Auch SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli stellt den Entscheid der Bildungsdirektion in Frage: «Das ist absolut übertriebener, vorauseilender Gehorsam der Behörden.» Auch für FDP-Nationalrätin Doris Fiala ist klar: «Wir leben in einem christlich geprägten Land. Der Integration zuliebe sollen auch muslimische Kinder bei ‹Stille Nacht› mitsingen.» Genau wegen dieses übertriebenen Multi-Kulti-Geistes habe die Schweizer Bevölkerung die Minarett-Initiative angenommen. Inzwischen krebst Aeppli zurück: Man könne den Satz ja auch streichen, sagte sie gestern.
«Man kann auf den Satz verzichten»
Frau Aeppli*, weshalb wurde der Satz in die Richtlinie aufgenommen, dass muslimische Kinder beim Singen von Weihnachtsliedern nicht mitmachen müssen? Der Satz wurde ohne äusseren Anlass aufgenommen. In der Richtlinie heisst es, dass es keine Sonderregelungen für nichtchristliche Schüler gibt. Die Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle ist von der Verfassung vorgeschrieben, die Lehrpersonen wissen das.
Bedeutet diese Empfehlung das Aus für Weihnachtslieder an den Schulen? Nein, an den Schulen dürfen alle Weihnachtslieder gesungen werden, die zu unserer Tradition gehören. Wenn ein Kind den Text nicht mitsingen will, kann es zum Beispiel ein Instrument spielen. Gesungen und musiziert werden darf zu jeder Jahreszeit. Die Lehrpersonen entscheiden, welche Weihnachtslieder gesungen werden; es gibt keine schwarze Liste. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder mitmachen wollen. Mit den Eltern gab es bisher keine Probleme.
Keine Probleme – wozu hat es also diese Zusatzregelung gebraucht?
Der Satz enthält keine Regelung. Er ist bloss ein Beispiel für ein mögliches Dilemma und den Umgang damit. Man kann auf diesen Satz verzichten, wenn er Verwirrung stiftet. Es ändert sich damit nichts an der Richtlinie.
* Regine Aeppli ist Regierungspräsidentin und Bildungsdirektorin des Kantons Zürich.
Kommentar:
Wenn man auf diesen Satz verzichten kann, warum wird er dann nicht gestrichen?
Nachtrag: Im Radio wurde in einer Sendung behauptet, die Medien hätten den umstrittenen Satz herausgegriffen und dadurch sei die Stimmung künstlich aufgeheizt worden. Die Lehrkräfte hätten es bis anhin gut verstanden, den missverständlichen Satz so zu interpretieren, dass es zu keine Problemen gekommen sei.
Folgene Frage verlangt nach einer Antwort . Der brisante Satz, der zu Missverständnissen führen kann und im Grunde genommen nicht wörtlich angewendet werden darf (Ich erinnere an den Bundesgerichtsentscheid zum Schwimmunterricht):
Warum weigert sich die Erziehungsdirektorin, diesen Satz zu streichen? Genügt Regine Aeppli der Druck der Oeffentlichkeit immer noch nicht, den Fehler zu korrigieren?
Peinlich:
Erziehungsdirektorin beschuldigte dieMedien, sie hätten einen Konflikt heraufbeschworen und somit ihren Informationsauftrag verletzt. Denn die Richtlinien über die Weihnachtsfeiern seien bereits 1989 erlassen worden. Und es habe bislang nie Probleme gegeben.
Nach Recherchen des "Landboten" sind aber die Empfehlungen über das Singen von Weihnachtsliedern erst in den Empfehlungen enthalten, die 2009 publiziert worden sind. In einer Vorversion vom Juni 2003 war nur von einem Verzicht auf "Gottes Sohn" die Rede.
Peinlich, peinlich Frau Aeppli - War dies nur eine Notlüge oder hat das Gedächtnis versagt?