Schmids Rücktritt war gut inszeniert. Es kam zu einem Mitleideffekt und dem Verteidigungsminister wurden alle Fehler verziehen. Die Fakten bestätigen nun, dass er nicht nur kommunikative Fehler gemacht hat. Im 10 vor 10 wurde ein Schreiben gezeigt, das beweist, dass Schmid über Roland Nef eingehend informiert war, bereits vor seiner Wahl. Er hatte dies immer bestritten.
Quelle Blick online:
Die Affäre um Roland Nef, der trotz eines laufenden Strafverfahrens wegen Nötigung seiner Ex-Partnerin von Bundesrat Samuel Schmid als Armeechef durchgedrückt worden war. Die Affäre war letztlich der Auslöser für Schmids Rücktritt als Bundesrat.
Bisher stellte sich der Verteidigungsminister auf den Standpunkt: Er habe die Details der Nötigungsvorwürfe nicht gekannt. Er habe «nicht unter die Bettdecke schauen» wollen und habe Nef «möglicherweise» zu stark vertraut.
«10 vor 10» präsentiert heute ein als «vertaulich» klassifiziertes Dokument mit dem Titel «Bestätigung der Sicherheitsbefragung». Es wurde von Nef formuliert und von ihm am 13. Dezember 2007 unterzeichnet.
Einen Tag darauf setzte Schmid seine Unterschrift darunter. Und bestätigt damit, dass er von Nef «inhaltlich vollumfänglich» über das «eingestellte Verfahren» der Zürcher Staatsanwaltschaft aufgeklärt worden war.
Das Dokument kann Zweierlei bedeuten, beides ist unerfreulich:
Schmid wurde von Nef entgegen bisherigen Angaben vollumfänglich informiert.
Das heisst, Schmid kannte auch die wüsten Details der Nötigungsaffäre. Dann hätte er sofort die Notbremse ziehen müssen. Oder, was wahrscheinlicher scheint: Schmid wurde von Nef zwar nicht vollumfänglich informiert, bestätigte dies mit seiner Unterschrift aber trotzdem.
Die «vollumfängliche Information» des Verteidigungsministers war eine Bedingung der Sicherheitsprüfer des Bundes. Ohne Schmids Unterschrift hätte Nef sein Amt als Armeechef am 1. Januar 2008 nicht antreten können. Was für beide, Nef und Schmid, ziemlich peinlich gewesen wäre.
Bis Ende Monat will die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments einen Zwischenbericht über den Fall Nef vorlegen.