Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen das Schweizer Fernsehen (SF) erhoben. Grund sind versteckt gefilmte Aufnahmen in der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen, die in der Sendung «Kassensturz» ausgestrahlt wurden.
Die Bilder hätten laut der UBI nicht gezeigt werden dürfen.
Zur Anklage gebracht werden sollen vier SF-Mitarbeiter, darunter Chefredaktor Ueli Haldimann, wie der zuständige Staatsanwalt Lukas Wehrli einen Bericht des Medien-Online-Portals «persoenlich.com» bestätigte.
Beim Schweizer Fernsehen wollte niemand zur Anklage Stellung nehmen. «Laufende Verfahren kommentieren wir nicht», sagte Mediensprecher Urs Durrer auf Anfrage.
Versteckte Kamera
Die beiden fraglichen Beiträge waren im Dezember 2006 und Februar 2007 auf SF1 ausgestrahlt worden. Darin waren mit versteckter Kamera gefilmte Aufnahmen aus der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen zu sehen. Der Chirurg untersuchte in dem Filmbeitrag die Brüste einer jungen Frau, die der Kassensturz als «Lockvogel» eingesetzt hatte.
Das Konsumentenmagazin zog damals den Schluss, dass der Arzt die Brüste der Frau unnötig oft betastet hatte. Daraufhin erstattete der Schönheitschirurg Anzeige.
Laut Wehrli geht es bei der beim Zürcher Bezirksgericht hängigen Anklage um die Frage, ob das Filmen mit versteckter Kamera in diesem Fall zulässig war oder nicht.
UBI verneint auch Rechtmässigkeit
Bereits verneint hat dies die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Aufgrund einer Beschwerde kam sie Ende August zum Schluss, dass die Bilder den Zuschauern nicht hätten gezeigt werden dürfen.
Kommentar: Uns interessiert das Urteil. Es geht um den Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Frage, wie weit Medien gehen dürfen.