Bundesgericht gibt Beschwerde des Schweizer Fernsehens Recht
In der Sendung "Kassensturz" vom 7. Juni 2005 wurde ein Beitrag über die Wirksamkeit von Leistungen der Schulmedizin ausgestrahlt. Hintergrund bildete der Entscheid des Bundesrates, Leistungen der Komplementärmedizin künftig nicht mehr durch die obligatorische Grundversicherung zu übernehmen.
Die Sendung kritisierte diesen Entscheid und vermittelte die Botschaft, dass auch mehrere schulmedizinische Leistungen überprüft werden müssten. Gegen die Sendung erhob der Generalsekretär der Interpharma, dem Verband der forschendenen Phramafirmen, Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Er bemängelte, dass die Pharmabranche zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht habe Stellung nehmen können. Stattdessen sei nur ein Ausschnitt aus einem alten Interview mit ihm zur Problematik von Scheininnovationen gezeigt worden, das der "Kassensturz" vor 16 Monaten bereits in anderem Zusammenhang gesendet habe.
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des SF gutgeheissen. Laut dem Urteil sind die Standpunkte der Beteiligten zum Thema Scheininnovationen ersichtlich geworden. Die Pharmabranche komme genau in jenem Punkt zu Wort, wo sie angesprochen werde. Das Publikum habe sich insofern ein eigenes Bild machen können.
Dieser Fall macht deutlich, dass es nicht einfach ist, in Medienfragen eindeutig zu entscheiden, wer Recht hat. Mit diesem Urteil dürfen wir künftig mit mehr Beschwerden rechnen.