Wenn jugendliche Täter ein Computerspiel wie "Smack Down Raw 2006" vor einem Verbrechen konsumiert haben und damit angeblich die Schuldfähigkeit beeinträchtigt ist, kann der Jugendliche mit einer mildernden Strafe rechnen.
Dies befand jedenfalls die 3. Grosse Strafkammer, nachdem ein Jugendlicher die Tötung eines Obdachlosen gestanden hatte.
Der Ulmer Hirnforscher Manfred Spitzer wurde beauftragt, abzuklären, ob der Jugendliche die Szenen des Spieles imitiert haben könnte. Vor Gericht hatte der Täter behauptet, diese Szenen nachgespielt zu haben. Zudem habe er aus Frust über eine Polizeikontrolle (am Vortag) die Aggression mit Faustschlägen und Fusstritten ins Gesicht des Opfers ausgelebt.
Kommentar:
Jugendlichen sollte vermehrt aufgezeigt werden, wie schädlich der regelmässige Konsum von Brutalospielen ist. Auch der Umgang mit Frust müsste im Alltag (Schule , Familie) erlernt werden. Die strafmildernden Urteile führen dazu, dass jene Jugendliche, die sich nicht beherrschen können und brutale Spiele konsumieren, gleichsam belohnt werden.
Mittwoch, 13. Dezember 2006
Ein fragwürdiger Entscheid
nach einem Mord aus Frust