Konnte sich Jo Ackermann freikaufen?
Vor dem Gericht sind alle gleich, heisst es. Dann dürfte aber nicht sein, dass ein Fall sistiert werden kann, indem sich jemand mit einer grossen Geldsumme vor einer Verurteilung loskaufen kann.
Nach einer Pressmitteilung soll Jo Ackermann eine grosse Summe angeboten haben, damit sein Fall sitstiert wird.
Ackermann könnte dann nicht mehr veruteilt werden. Er müsste auch den Sessel als Bank-Boss nicht räumen.
Es bleibt zu hoffen, dass dem nicht so ist. Sonst wäre dies wiederum Wasser auf die Mühle jener Skeptiker, die sets lauthals verkünden: Geld regiert die Welt.
24.11.2006 -- Tages-Anzeiger Online
Geldzahlung statt Urteil
Im Mannesmann-Prozess zeigt sich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereit, das Verfahren einzustellen. Dies, falls die sechs Angeklagten eine Geldauflage von insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlen.
Das Landgericht Düsseldorf werde frühestens kommende Woche darüber entscheiden, ob der Untreue-Prozess gegen Ackermann und weitere fünf Angeklagte vorzeitig beendet wird, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zuvor erklärte die Staatsanwaltschaft, sie sei bereit, der Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Die sechs Angeklagten müssten dafür aber eine Geldauflage von insgesamt 5,8 Millionen Euro leisten.
Von Verteidigung gefordert
Der Anwalt des Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzenden Josef Ackermann, Eberhard Kempf, hatte zuvor die Einstellung des Verfahrens gefordert und die Zahlung einer geeigneten Summe als Gegenleistung angeboten.
Nach dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft soll Ackermann 3,2 Millionen Euro zahlen, der ehemalige Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser 1,5 Millionen Euro, Ex-Aufsichtsratsvorsitzender Joachim Funk eine Million Euro. Die übrigen Angeklagten sollten mit fünfstelligen Beträgen davonkommen.
Angesichts der geringen Schwere der Schuld zu rechtfertigen
Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Zustimmung zu einer Einstellung unter anderem mit der voraussichtlich langen Dauer des Verfahrens. Dies sei auch angesichts der relativ geringen Schwere der Schuld und der zu erwartenden Strafen nicht zu rechtfertigen.
Ackermann steht im Mittelpunkt des spektakulären Strafverfahrens, das seit dem 26. Oktober in Düsseldorf neu aufgerollt wird. In dem Prozess geht es um die Rechtmässigkeit von Prämien und Abfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro, die nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anfang 2000 an amtierende und frühere Konzernmanager geflossen waren.
WIR FINDEN:
OBWOHL SICH ACKERMANN RECHTLICH FREIKAUFEN DURFTE, SO LASTET AUF DEM BEFREIUNGSAKT EIN GROSSER MAKEL:
OBWOHL DURCH DIE ZAHLUNG DES VEREINBARTEN BETRAGES (FUER DEN BANKCHEF IST ES EINE KLEINIGKEIT DES TASCHENGELDES) DER BANKER ALS NICHT VORBESTRAFT DEN JOB NUN WEITER AUSÜBERN KANN, SO MUSS DOCH BETONT WERDEN:
JO ACKERMANN IST MIT DEM FREIKAUF AUCH NICHT FREIGESPROCHEN!!!
MIT DER ZAHLUNG DES MILLIONENBETRAGES WIRD DER OEFFENTLICHKEIT VIELMEHR BEWUSST: ES MUSSTE BEI DER GESCHICHTE ETWAS NICHT STIMMEN.
HAETTE JO ACKERMANN EINE WEISSE WESTE, HAETTE ER GAR NICHTS ZU BEFÜRCHTEN GEHABT.
DER FREIKAUF WIRD BESTIMMT DEM IMAGE ACKERMANNS UND DEM IMAGE DER DEUTSCHEN BANK WEITERHIN SCHADEN. DIE BEVOELKERUNG HAT NAEMLICH ERLEBT:
ES WERDEN NICHT ALLE GLEICH BEHANDELT!. ES SIND NICHT ALLE VOR DEM GESETZE GLEICH! WER GELD HAT, KANN SICH GLEICHSAM LOSKAUFEN!
AUF JO ACKERMANNS WESTE BLEIBT TROTZ DES (VERMEINTLICH RAFFINIERTEN) DEALS EIN FLECK HAFTEN, DEN ER NICHT MEHR SO RASCH LOS WERDEN KANN!